Südtiroler Landtag beschloss Bettenstopp im Tourismus
Nach einem langen Tauziehen wurde das Gesetz mit vielen Ausnahmen beschlossen. In Tirol hingegen war eine allgemeine Bettenobergrenze rechtlich nicht umsetzbar.
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat am Dienstag ein Gesetz beschlossen, das eine seit langem diskutierte Bettenobergrenze im Tourismus mit sich bringt. Mit 17 Stimmen der Regierungsparteien Südtiroler Volkspartei und Lega sowie den oppositionellen Grünen und PD (Partito Democratico) erhielt die Bestimmung nach langem Tauziehen schließlich eine Mehrheit. Das Gesetz tritt kommende Woche in Kraft. Dann dürfen Gemeinden keine neuen Betten mehr genehmigen.
Im Sinne eines nachhaltigen Tourismus soll die Bettenzahl auf die Werte von 2019 begrenzt werden, nämlich 229.088 Betten. Dazu kommen noch seither erworbene Rechte, die bei rund 10.000 Betten liegen. Das Gesetz betrifft aber nicht nur gewerbliche Betriebe wie Hotels, Gasthäuser und Pensionen, sondern auch nicht-gewerbliche Betriebe wie Privatzimmervermieter und Anbieter von Airbnb-Wohnungen.
Im Vorfeld hatte es ein heftiges Tauziehen gegeben. Dem Hoteliers- und Gastwirteverband HGV ging die Maßnahme zu weit. Er fürchtete, dass es Probleme bei der Betriebsnachfolge geben könnte, weil der jungen Generation bei der Übernahme die Hände gebunden sind. Umstritten waren auch zahlreiche, nunmehr implementierte Ausnahmen - etwa der Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof". Schlussendlich fiel dort jede Begrenzung. Dieser Bereich ist nunmehr ausgenommen.
In Südtirol war schon seit längerem darüber diskutiert worden, wie der Tourismus umweltverträglich gestaltet werden könne. Die autonome Provinz ist nunmehr die erste Alpenregion mit einer Tourismus-Obergrenze.
In Tirol hingegen war eine allgemeine Bettenobergrenze rechtlich nicht umsetzbar. Politisch einigten sich die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne jedoch auf eine Obergrenze von 300 Betten pro Betrieb. An einer rechtlichen Verankerung bzw. Verbindlichkeit fehlt es jedoch vorerst weiterhin. (APA)