Liste Fritz tritt bei Landtagswahl in Tirol in allen Bezirken an
Die Liste Fritz kann in allen Tiroler Bezirken auf dem Wahlzettel stehen. Ermöglicht hat das die grüne Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha mit ihrer Unterschrift.
Innsbruck – 60 Tage vor der Tiroler Landtagswahl am 25. September hat die oppositionelle Liste Fritz, die aktuell mit zwei Mandataren im Landtag vertreten ist, bekannt gegeben, wie auch schon 2018 in allen Bezirken anzutreten. Ermöglicht habe dies eine Unterschrift von Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha (Grüne), hieß es in einer Aussendung. Die Liste sah sich damit "bereit" – nun könne man sich "voll und ganz auf den bevorstehenden, kurzen aber intensiven Wahlkampf konzentrieren".
"Das demokratische Verständnis, die Wichtigkeit konsequenter Oppositionsarbeit anzuerkennen ist wertvoll und ermöglicht es uns, dass wir uns auch zukünftig für mehr Transparenz und Kontrolle im Tiroler Landtag einsetzen können", bedankten sich Parteichefin und Spitzenkandidatin Andrea Haselwanter-Schneider und Listenzweiter Klubobmann LAbg. Markus Sint bei Jicha. In den vergangenen Wochen und Monaten sei spürbar geworden, dass sich die Menschen in Tirol "Veränderung wünschen" und "endlich frischer Wind und neue Ideen Vorrang bekommen müssen", so die beiden, die sich als "Spitzenduo" inszenieren.
Jicha kandidiert für Grüne nur an hinterer Stelle
Jicha hatte auf eine erneute Kandidatur für die Grünen bei dieser Wahl verzichtet. Grünen-Spitzenkandidat Gebi Mair beeilte sich sogleich in einer Aussendung nach der Bekanntgabe der Liste Fritz mitzuteilen, dass die Landtagsvizepräsidentin natürlich trotzdem auf der Grünen Landesliste (an hinterer Stelle, Anm.) kandidieren wird, "was mich sehr freut".
Das Sammeln von Unterstützungserklärungen "sparen" kann sich eine wahlwerbende Partei, wenn drei Unterschriften von Landtagsabgeordneten für jeden Wahlkreis vorliegen – was somit bei der Liste Fritz der Fall ist. Ein Abgeordneter darf auf diese Weise in jedem Wahlkreis nur eine Wählergruppe unterstützen, hieß es auf Anfrage vom Land. Je nach Wahlkreis bzw. Bezirk gibt es eine unterschiedliche Anzahl von erforderlichen Unterstützungserklärungen. Letztere müssen bis zum 4. August – mit der Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge – vorgelegt werden.