Steiermark

Rottweiler biss zehnjähriges Mädchen: Hundehalter in Graz verurteilt

Ein Rottweiler hatte ein Mädchen mehrfach gebissen. (Symbolfoto)
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Ein Rottweiler biss ein Mädchen in Arm, Brust und beide Oberschenkel. Der Hundehalter verteidigte sich damit, dass er Hund ausgebrochen sein soll. Der Richter machte jedoch geltend, dass es bereits zuvor Vorfälle gegeben hatte. "Das geht weit über Fahrlässigkeit hinaus", so der Vorsitzende.

Graz – Ein zehnjähriges Mädchen ist im Juli 2021 von einem Rottweiler angefallen und schwer verletzt worden. Am Dienstag musste sich der Hundebesitzer im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Er sah keine Schuld bei sich und gab an, das Tier sei aus einem Zwinger ausgebrochen. Da es bereits mehrere Vorfälle mit dem häufig frei laufenden Hund gegeben hatte, wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt.

Die damals Zehnjährige war mit ihrer Mutter unterwegs, als sie von dem Hund angefallen und in Arm, Brust und beide Oberschenkel gebissen wurde. Laut medizinischem Gutachter handelt es sich um schwere Verletzungen, allerdings ohne Dauerfolgen. Der Tierbesitzer war sich keiner Schuld bewusst: "Ich habe den Zwinger eingezäunt, der Zaun ist 1,60 Meter hoch und der Hund ist vorher nie ausgebrochen. Was hätte ich denn machen sollen?"

Richter Hanspeter Draxler hegte allerdings "nicht einmal ansatzweise Zweifel", dass die Schuld beim Angeklagten lag. "Der Hund hat über einen längeren Zeitraum die ganze Gegend terrorisiert", meinte er. "Das geht weit über Fahrlässigkeit hinaus", betonte der Vorsitzende. Es gab schon vor Juli 2021 verschiede Vorfälle mit Verletzungen, der Hund soll mehrmals auf Kinder losgegangen sein.

Der Rottweiler kam ins Tierheim, ist aber inzwischen wieder privat untergebracht. "Er ist total freundlich, er ist mein kleiner Teddybär", beschrieb seine neue Besitzerin. "Die Angriffslust des Tieres war bekannt", meinte dagegen der Richter und sprach den Angeklagten schuldig. Dieser nahm drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)

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