Gerichtssplitter

13-Jährige von Schlepper verführt: Asylwerber in Innsbruck zu Haftstrafe verurteilt

Eine Tirolerin hatte in Privaträumlichkeiten lukrative Pokerrunden organisiert und gleichzeitig Notstandshilfe beim AMS bezogen. (Symbolbild)
© APA/LPD Wien

Sein Aufenthaltsrecht in Österreich hat ein Asylwerber schlecht genutzt. So wurde der Mann bereits im Februar am Innsbrucker Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt. Demnach hatte er sich an eine schon relativ reif aussehende 13-Jährige herangemacht, obwohl er gegenüber der Polizei die Kenntnis ihrer Unmündigkeit offen einräumte.

Zum Zeitpunkt der inhaltlich bereits rechtskräftigen Verurteilung war jedoch noch nicht bekannt, dass der Verurteilte zur Tatzeit auch in das Schlepperwesen durch Tirol involviert war. Erst vor einigen Wochen wurde der Mann dafür ebenso am Landesgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Bei der Strafberufung des Mannes in Sachen Missbrauch von Unmündigen war daher am Oberlandesgericht (OLG) eine angemessene Gesamtstrafe für die beiden Verbrechen zu bilden – so als wären beide Taten gleichzeitig bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft abgeurteilt worden.

Keine leichte Aufgabe für den OLG-Senat unter Richter Werner Urbaner. Oberstaatsanwalt Thomas Willam: „Der Berufungswerber kannte das Alter des Mädchens und handelte trotzdem mit voller Absicht. Da erscheint mir die Strafe von drei Jahren Haft als fast zu milde, auch wenn mir klar ist, dass heute unter Einbeziehung des Schlepperurteils ein Gesamtpaket zu schnüren ist.“ Der Senat verhängte darauf insgesamt vier Jahre Gefängnis über den zweifachen Straftäter.

Mildernd beim Missbrauch wurde die erhebliche Mitarbeit bei der Wahrheitsfindung bewertet, eine teilbedingte Strafnachsicht blieb jedoch verwehrt. Dem Verurteilten erschien die Sanktion zu hoch und so suchte er die Schuld beim Verteidiger. Lautstark und weinend wurde der Mann abgeführt.

Dass auch illegale Einkommen meldepflichtig sind, erfuhr am Landesgericht eine 46-Jährige. Die Frau hatte auch während aufrechter Lockdowns in privaten Räumlichkeiten Pokerspiele veranstaltet. Trotz des schönen Zusatzeinkommens bezog die Frau über das AMS jedoch weiter Notstandshilfe. Einer Freundin erklärte die Frau zum Weiterbezug, „dass sie doch nicht blöd sei und sicher nichts melden werde“. Im April klickten dann die Handschellen, nachdem die Pokerrunde aufgeflogen war. Aufgrund von Mittellosigkeit ergingen wegen schweren Betrugs gerade 1200 Euro Geldstrafe, 5000 Euro gehen an die Republik. (fell)

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