Wifo: Soziale Staffelung der Strompreisbremse schwierig
Stromverbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts sollte laut Wifo zeitlich befristet subventioniert werden. Staffelung nach Einkommen schwierig.
Wien – Bis Herbst will die Regierung die Strompreisbremse ausgearbeitet haben. Dabei sollen Haushalte – vermutlich zunächst auf ein Jahr befristet – für einen Grundverbrauch einen staatlich subventionierten, niedrigeren Strompreis zahlen und für alles, was darüber hinausgeht, den höheren Marktpreis. Den Energiefirmen werden die entgangenen Einnahmen vom Steuerzahler erstattet – laut Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) geht es um einige Milliarden Euro.
Aus Sicht des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifo sei dieses Modell gegenüber anderen Möglichkeiten zur Strompreis-Dämpfung die „überlegene Handlungsoption“, schreibt das Wifo nun in einer Analyse. So würde etwa eine Strompreis-Deckelung die größten Verbraucher am stärksten fördern. Eine staatliche Preisregulierung wiederum wäre nur europaweit durchführbar.
Mit dem Strompreis-Bremsmodell bleibe ein Anreiz zum Energiesparen erhalten, argumentieren die Wirtschaftsforscher. Anders als pauschale Unterstützungen für Haushalte könnte die Bezuschussung der Stromrechnungen die gemessene Inflation reduzieren und auch Zweitrundeneffekte mildern, etwa bei der Mietpreisindexierung. Allerdings wäre dieser Effekt gering, sagt das Wifo, weil das Gewicht von Strom im Verbraucherpreisindex nur etwa 2 % betrage.
Um nicht Haushalte zu bevorzugen, die bisher schon viel Strom verbraucht haben, sollte sich das subventionierte Grundkontingent nicht am tatsächlichen Verbrauch orientieren, sondern am durchschnittlichen Verbrauch von Haushalten, schlägt das Wifo vor. Dabei wäre es auch unbedingt notwendig, die Größe der Haushalte zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Informationen müsste der Staat den Energieversorgern zugänglich machen.
Darin sieht beispielsweise Tiwag-Chef Erich Entstrasser – wie berichtet – einen Stolperstein. Die Strompreisbremse sei datenschutzrechtlich nur ohne private Daten – wie etwa die Anzahl der Personen im Haushalt oder gar die Einkommen – umsetzbar.
Diese Probleme sieht auch das Wifo. Das Institut rät als Alternative, zunächst ein Stromkontingent auf Basis des Verbrauchs eines Zweipersonen-Haushalts zu gewähren – entspricht etwa 2000 bis 3000 kWh pro Jahr –, das später auf Antrag angepasst wird.
Die Höhe des Zuschusskontingents an das Einkommen anzupassen, wäre rechtlich und praktisch schwierig, sagt das Wifo, weil dann die Versorger die Haushaltseinkommen kennen müssten. Und auch „das beim Energiegutschein angewandte Modell hat sich eher nicht bewährt“, betonen die Ökonomen. Stattdessen könnte man etwa die GIS-Befreiung als Grundlage für höhere Zuschüsse nehmen. Zweitwohnsitze sollten nicht bezuschusst werden, aber es sollte auch keine Abzüge für selbst hergestellten Strom geben, raten die Experten.
Wenn man auch für Gas ein Grundkontingent einführt – was Finanzminister Brunner ablehnte, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nun aber ins Spiel brachte –, müsste man auch den Strombedarf für Wärmepumpen berücksichtigen, weil sonst Gasthermenbetreiber bevorzugt würden.
Grundsätzlich sollten die Grundkontingente nicht zur Gänze vom Staat bezahlt werden, weil es sonst für kleine Verbraucher keinen Sparanreiz gäbe. Stattdessen sollte z. B. für ein Jahr ein fixer Preis für den Basisverbrauch festgelegt werden, um den Haushalten auch das Risiko einer weiteren Verteuerung abzunehmen. Zwar könnte ein Grundkontingent auch für Gas, Fernwärme, Heizöl oder Pellets eingeführt werden, das Wifo schlägt aber vor, das zuerst oder ausschließlich für Strom zu tun, weil jeder Haushalt Strom braucht und ohnehin ein Ausstieg aus fossilen Energieträgern geplant sei.
Auf EU-Ebene könnte man einen Maximalpreis für russisches Gas festsetzen oder die Verstromung von Gas subventionieren. (TT, APA)