Gut zu wissen: Welche Corona-Regeln ab Herbst an den Schulen gelten
Bildungsminister Martin Polaschek stellte Ende August die Coronamaßnahmen für die Schulen vor. Bei besonderer Risikolage können Schulen für maximal zwei Wochen Test- und Maskenpflicht bzw. zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen.
Wien – „Wir können in das neue Schuljahr starten, wie wir das alte beendet haben", betonte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) bei einer Pressekonferenz Ende August. Das heißt, es gibt keine verpflichtenden Tests und keine Maskenpflicht an den Schulen. Der Schulbereich müsse Teil einer Gesamtstrategie für den Umgang mit Covid-19 sein, so Polaschek. „Die Schule ist kein abgesonderter Bereich."
Allerdings bekommen die Schulleitungen anlassbezogen die Möglichkeit, auf zwei Wochen befristet Antigentests oder Masken vorzuschreiben – etwa wenn in einer Klasse Infektionsfälle auftreten. Andere Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Bildungsdirektion bzw. des Ministeriums. Hier ein Überblick:
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