Neue Verordnung: Transpersonen doch nicht vom Blutspenden ausgeschlossen
Mit 1. September dürfen erstmals Männer, die Sex mit Männern haben, Blut spenden. Transpersonen werden nun doch – entgegen anders lautender Meldungen – nicht ausgeschlossen.
Wien – Nachdem am Donnerstag eine Transperson im Rahmen eines Medientermins zur neuen Blutspendeverordnung ausgeschlossen wurde, hielt das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Roten Kreuz fest: "Es gelten dieselben sonstigen Zulassungskriterien wie für alle Menschen. Dies wird bei der Blutspende in Österreich ab sofort auch so gehandhabt", hieß es in einem Statement des Gesundheitsministeriums am Donnerstagnachmittag.
Die neue Blutspendeverordnung, die mit 1. September in Kraft getreten ist, sollte heute in der Blutspendezentrale Wien gefeiert werden. SPÖ-Gleichbehandlungsexperte Mario Lindner, der bisher selbst von der Blutspende ausgeschlossen war, wollte daher mit einer transidenten Kollegin im Rahmen des Medientermins gemeinsam Blut spenden. Allerdings durfte nur Lindner selbst auch spenden – seine Kollegin wurde aufgrund ihrer Geschlechtsidentität ausgeschlossen. Wenig später hieß es bereits von Gesundheitsministerium und Roten Kreuz, dass die diskriminierungsfreie Blutspende selbstverständlich auch Transpersonen umfasse und Transpersonen Blutspenden können und auch dürfen und der heutige Vorfall falsch gehandhabt wurde.
Enttäuschung statt Feuerlaune
Ann-Sophie Otte, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, äußerte sich nach dem Medientermin, dass es heute statt erwarteter Feierlaune bittere Enttäuschung gegeben habe. Aus der Einladung des Roten Kreuz unter dem Titel "Zum ersten Mal Blutspenden ohne Diskriminierung", ließe sich eher schließen, dass mit schwulen und bisexuellen Männern nun auch transgender Personen Blut spenden dürften - aber dem war nicht so. "Wir hätten heute so gerne gefeiert. Endlich endet eine Stigmatisierung, endlich können schwule und bisexuelle Männer ihrem eigenen Lebenspartner in Notsituationen Blut spenden. Und wir werden weitermachen bis Transgenderpersonen endlich inkludiert sind. Und vielleicht erinnert sich ja der oder die eine oder andere daran, wenn zu Weihnachten das Rote Kreuz wieder wegen Geld anklopft", untermauerte Otte ihre Argumente.
Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen mit dem Inkrafttreten der neuen Blutspendeverordnung in Österreich erstmals legal ihr Blut spenden - Eine Transperson wurde am Donnerstag von der Spende ausgeschlossen. "Derzeit sind bei allen Blutspendediensten in Österreich Transgender-Personen nicht zur Blutspende zugelassen. Die Zulassungskriterien werden aktuell aber bereits von den Fachgremien im Gesundheitsministerium überarbeitet", hieß es dazu am Vormittag vom Roten Kreuz. Warum zwar Männer, die Sex mit Männern haben, zur Blutspende zugelassen, Transpersonen aber ausgeschlossen sind, konnten zu dem damaligen Zeitpunkt, weder Lindner selbst noch das Rote Kreuz beantworten.
Die drei Absätze im Fragebogen, der von Blutspendern im Vorhinein ausgefüllt werden muss, wurden in "Hatten Sie in den letzten vier Monaten eine/n Sexualpartner:in, die/der an einer sexuell übertragbaren Infektion erkrankt ist (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Syphilis)?" - "Hatten Sie in den letzten drei Monaten mehr als drei Sexualpartner:innen oder Sex mit einer Person, bei der Sie wissen oder annehmen müssen, dass diese in den letzten drei Monaten mehr als drei verschiedene Sexualpartner:innen hatte?" und "Hatten Sie in den letzten vier Wochen ungeschützten (auch einmaligen) Sexualkontakt mit neuen Sexualpartner:innen?", umgeändert. Damit soll eine mögliche Diskriminierung verhindert werden, indem nach dem individuellen Sexualverhalten und nicht nach der sexuellen Orientierung der Spender gefragt wird.
Österreich
Blutspende-Novelle gegen Diskriminierung ab September in Kraft
Weiterhin diverser Ausschlussgründe
"Blut spenden dürfen in Österreich Personen zwischen dem 18. und 70. Geburtstag, die gewisse gesundheitliche und gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllen", heißt es im Informationsbogen des Roten Kreuz. Ausschlussgründe können sein: Fieberblasen, Erkältungen und Erkrankungen, Allergien, Operationen, Zahnarztbehandlungen, die Einnahme von Medikamenten wie Antibiotika, Impfungen, Auslandsaufenthalte, Schwangerschaft und Stillzeit, Piercings und Tattoos oder Endoskopien. Manche dieser Gründe seien jedoch nur zeitlich begrenzt - beispielsweise einige Wochen oder Monate nach einer erfolgten medizinischen Behandlung oder der Rückkehr aus einem Malariagebiet, so die Daten der Rettungsorganisation. (APA, TT.com)
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