Bedingte Haft nach CO-Unfall mit zwei toten Kindern in OÖ
Nach einem Kohlenmonoxid-Unfall im Mühlviertel, bei dem zwei Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren ums Leben gekommen sind und ihre Mutter schwer verletzt worden ist, sind am Mittwoch in Linz der Vater der Kinder und ein Nachbar vor Gericht gestanden. Laut Anklage haben sie im Keller ein Notstromaggregat in Betrieb genommen, das nicht zum Betrieb in Innenräumen vorgesehen war. Beide wurden rechtskräftig zu drei Monaten bedingt verurteilt.
Der Vater soll nach einem nächtlichen Unwetter, das einen Stromausfall nach sich gezogen hatte, das Aggregat eingeschaltet haben, bevor er in der Früh zur Arbeit fuhr. Einige Zeit später soll ein Nachbar es auf telefonische Bitte des Vaters nachgetankt und neuerlich in Betrieb genommen haben. Beide hätten nicht für eine ausreichende Belüftung gesorgt, so die Staatsanwaltschaft. Die zwei Kinder und die Frau atmeten die Dämpfe ein und wurden bewusstlos. Für die Kinder kam jede Hilfe zu spät, der gerichtsmedizinische Gutachter ging im Prozess davon aus, dass sie "bei der Bergung aus der Garage bereits klinisch tot waren". Die Mutter überlebte knapp. Den beiden Angeklagten wurde grob fahrlässig Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren.
Die Richterin betonte gleich zu Beginn des Prozesses, dass es "keine gewöhnlichen Verhandlung" sei. "Es ist eine Tragödie, die passiert ist", aber das Strafgesetzbuch ahnde eben nicht nur Vorsatz-, sondern auch Fahrlässigkeitsdelikte. Die Staatsanwältin sprach ebenfalls von einem "schrecklichen Unglück", "aber Faktum ist: Die Angeklagten haben einen furchtbaren Fehler gemacht". Der Verteidiger des Vaters ging davon aus, dass sein Mandant bereits "genug Bestrafung hat" und brachte die Möglichkeit einer Diversion ins Spiel. Diese kam aber für die Richterin u.a. aus generalpräventiven Gründen nicht in Betracht.
Der Anwalt des Nachbarn führte aus, dass sein Mandant, dem der Vorfall schwer zu schaffen mache, "juristisch nicht verantwortlich" sei, weil er davon ausgehen habe können, dass das Aggregat sachgemäß installiert worden sei. Dementsprechend bekannte sich der Vater schuldig, der Nachbar nicht.
Die beiden Angeklagten waren sichtlich mitgenommen. Der Vater sagte, es sei ihm bewusst, dass ein Notstromaggregat eine Entlüftung brauche, er habe sonst immer das Fenster geöffnet, es an diesem Tag aber vergessen. Der Nachbar räumte ebenfalls ein, dass er wisse, dass man Notstromaggregate nicht in Innenräumen betreiben dürfe, aber nachdem die Anlage bereits vorher gelaufen war, sei er davon ausgegangen, dass die Entlüftung passt, schilderte er sinngemäß.
Ein Zeuge, der am frühen Vormittag in der Nähe des Hauses gearbeitet hatte, sagte aus, dass das Garagentor über einen längeren Zeitraum offen gestanden sei. Der technische Sachverständige meinte, anhand der gemessenen Werte sei das wahrscheinlich, ansonsten wären die Werte noch höher gewesen, auch die Mutter hätte wohl nicht überlebt. Es blieb aber offen, wer das Tor geöffnet und später wieder geschlossen haben könnte. Denn bei Auffindung der reglosen Familie war es zu. Die "These von einem ominösen Dritten" überzeugte die Richterin aber nicht.
"Nachher ist man immer gescheiter", sagte sie bei der Urteilsbegründung, aber die beiden Angeklagten hätten für Entlüftung sorgen müssen. Sie sprach sie schuldig im Sinne des Strafantrags und verurteilte sie jeweils zu drei Monaten bedingt.