Chronik Österreich

Freispruch für 19-Jährigen in OÖ vom Vergewaltigungsvorwurf

Zur Aussage des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen
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Ein 19-Jähriger, der am 11. Mai in Weyer (Bezirk Steyr-Land) laut Anklage ein 15-jähriges ukrainisches Mädchen "mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt" haben soll, ist am Mittwoch in Steyr vom Schöffengericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Syrer hatte von einvernehmlichem Sex gesprochen. Das gerichtsmedizinische Gutachten war nicht eindeutig. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit.

Der Fall hatte in Oberösterreich Wellen geschlagen, da über den Verdächtigen keine U-Haft verhängt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass anfangs kein ausreichender Tatverdacht vorgelegen habe, um eine Untersuchungshaft zu beantragen. Der junge Mann wurde vom Land Oberösterreich jedoch von Weyer in ein anderes Flüchtlingsquartier verlegt.

In dem Prozess, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, konnte laut dem Sachverständigen nicht eindeutig nachgewiesen werden, ob die Verletzungen des Mädchens zweifelsfrei von einer Vergewaltigung stammten - auch wenn Blutergüsse am Hals "Würgemalen zugeordnet" werden können.

Der Syrer als auch das ukrainische Mädchen mit Familie waren im Mai in der Unterkunft in Weyer untergekommen. Am Nachmittag des 11. Mai trafen sich laut Staatsanwältin zuerst Freunde und Freundinnen der beiden, später seien auch sie dazugestoßen. Es sei Alkohol getrunken worden, dann seien der Angeklagte und die 15-Jährige für gut 30 Minuten verschwunden. In jener Zeit soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.

Nach rund einer halben Stunde kehrten die beiden wieder auf den Spielplatz zurück. Erst als der Bruder des Mädchens am darauffolgenden Tag ein Pflaster am Hals seiner Schwester bemerkte, habe sie erzählt, was geschehen war. Sie gingen zur Polizei, erstatteten Anzeige und das Mädchen wurde im Krankenhaus untersucht. Neben den Verletzungen am Hals hatte sie noch Blutergüsse an der Brust und am Gesäß.

Der Verteidiger des Syrers bezeichnete die Verletzungen eher als "Knutschflecken". Man könne "nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen", dass es zu einer Vergewaltigung gekommen sei. Die Version seines Mandanten, dass alles einvernehmlich stattgefunden habe, klinge für ihn daher "plausibel". Die beiden dürften offenbar schon vor jenem Abend über soziale Medien Kontakt gehabt haben, außerdem gebe es ein Foto, auf dem sich die beiden küssen.

Dass sich das Mädchen bei ihrer Aussage in Widersprüche verwickelt habe, erklärte die Staatsanwältin mit dem Alkoholkonsum. Daher habe die 15-Jährige den exakten Tathergang nicht schildern können. Das Gericht wertete jedoch die widersprüchlichen Angaben sowie das medizinische Gutachten zugunsten des Angeklagten. Daher kam es zum nicht rechtskräftigen Freispruch.

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