Mit Zwang vor den U-Ausschuss? Schmid muss Vorführung nicht fürchten
Das Innenministerium sieht keine Möglichkeit, den früheren Chef der Staatsholding mit Zwang vor den U-Ausschuss bringen zu lassen.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien – Die abschlägige Antwort des Innenministeriums an das Parlament ist mit Montag dieser Woche datiert. Man könne dem Beschluss des ÖVP-Untersuchungsausschusses, Thomas Schmid notfalls mit Zwangsgewalt im Parlament vorzuführen, nicht nachkommen, heißt es darin. Kai Jan Krainer (SPÖ) will diese Absage so nicht akzeptieren. Gemeinsam mit FPÖ und NEOS beantragte er die Ladung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vor den Ausschuss – und zwar gleich heute. Eine Antwort Karners lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor.
Schmid war Generalsekretär im Finanzministerium, er war Chef der Staatsholding ÖBAG. Vor allem aber sind seine Handy-Chats die Grundlage vieler Vorwürfe, die Thema im U-Ausschuss sind. Einer Ladung als Auskunftsperson ist Schmid aber mehrfach nicht nachgekommen. Auf Antrag des U-Ausschusses verhängte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bereits zwei Mal eine Beugestrafe gegen Schmid. Einmal 5000 Euro – diese Summe ist bereits bezahlt. Das zweite Mal im August 6000 Euro – gegen diese Strafe hat Schmids Anwalt einen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof angekündigt.
Das Problem für Ausschuss und Parlament: Schmid hat seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt. Im Ausland greift die Pflicht, als Auskunftsperson vor dem U-Ausschuss zu erscheinen, aber nur bedingt. Deshalb war die Aufforderung an das Innenministerium auch auf Heimatbesuche Schmids bezogen. Die Frage bleibt aber, ob eine Ladung im Ausland gültig zugestellt wurde. Und daran zweifelt das Innenministerium – auch wenn Schmid in einer Videovernehmung vor dem BVwG bestätigt hat, dass er die Ladung erhalten hat.