Abschussbescheid für vier Wölfe in Osttirol nun erlassen
Die Abschussgenehmigungen gelten für zwei Jungtiere aus dem Hochstadelrudel und zwei männliche Wölfe in Obertilliach, Kartitsch und Anras. Die Bescheide gelten bis 30. September 2022.
Innsbruck, Lienz – Für vier Wölfe in Osttirol – darunter erstmals auch zwei männliche Jungtiere – wurden am Donnerstag die Abschussbescheide erlassen. Sie gelten bis 30. September und betreffen zwei Jungtiere aus dem Hochstadelrudel und zwei männliche Wölfe in Obertilliach, Kartitsch und Anras.
Das Fachkuratorium zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Großraubtieren hatte vergangene Woche Entnahmeempfehlungen für insgesamt vier Wölfe in Osttirol ausgesprochen. Am Mittwoch hat die Tiroler Landesregierung die entsprechenden Gefährlichkeitsverordnungen beschlossen. So konnten die Bescheide am Donnerstag erlassen werden.
Das Hochstadelrudel, aus dem nach dem Vorbild der Schweiz zwei Jungtiere entnommen werden sollen, hat in Summe 30 Schafe sowie drei Rinder – eines davon auf Osttiroler und zwei weitere auf Kärntner Gebiet – gerissen und auch Kälber verletzt. Hier sollen nun zwei Jungwölfe entnommen werden.
Zum Abschuss freigegeben sind auch zwei weitere Wölfe. Nach neuesten Untersuchungsergebnissen können den Wölfen mit der Bezeichnung 151MATK und 165MATK rund 145 tote und vermisste Schafe im Gemeindegebiet von Obertilliach und Kartitsch sowie weitere 90 tote und vermisste Schafe im Gemeindegebiet von Anras zugeordnet werden.
„Die Abschussbescheide ergehen an die Jagdausübungsberechtigten und Jagdschutzorgane von 13 Jagdteilgebieten. Diese können unmittelbar ab Erhalt vollzogen werden", heißt es in der Aussendung des Landes. Gegen die Bescheide kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden, die aufschiebende Wirkung von Beschwerden wurde aberkannt. (TT.com)
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