Prozess nach Femizid in Innsbruck: Lebenslang für Angeklagten
Mit 16 massiven Stichen hatte ein Kosovare in Innsbruck auf seine Ehefrau eingestochen. Diese ließ er darauf im Todeskampf allein in der Wohnung zurück. Über den Mörder erging einstimmig lebenslange Haft.
Innsbruck – Letztes Jahr steuerte Österreich auf den wohl beschämendsten Spitzenplatz innerhalb der Europäischen Union zu. Insgesamt 31 Morde an Frauen waren bundesweit zu verzeichnen. Am 19. November war es in einer Wohnung im Westen von Innsbruck zur 27. gewaltsamen Tötung einer Frau gekommen. Damals hatte ein heute 60-jähriger Kosovare Besuch von seiner 50-jährigen Ehefrau bekommen. Da der Pizzabäcker schon längere Zeit arbeits- und aufgrund depressiver Phasen auch sonst antriebslos war, war es schon bald zu Streitigkeiten zwischen dem Paar gekommen, im Zuge derer die Frau offenbar verbal immer mehr nachgesetzt hatte. Am Morgen des Novembertages hatte die 50-Jährige ihrem Mann eine Suppe gekocht. Diese verweigerte der Kosovare jedoch. Darauf soll die Frau den Mann als „Hund“ beschimpft, ihn bedroht und erniedrigt haben. Dazu soll sie auch über die Verwandtschaft im Kosovo in ehrenrühriger Weise hergezogen sein.
Dies legte im bislang völlig Unbescholtenen einen Schalter um, der zum grausamen Tod der Frau führen sollte.
📽️ Video | Tödliche Messerattacke auf Frau in Innsbruck
Verteidiger Gerald Heigl gestern am Landesgericht im Mordprozess zu den Geschworenen: „Er hatte keine Gegenwehr mehr. Über zwei Wochen hatte seine Frau enorm Druck aufgebaut. Da ist etwas in ihm gerissen!“ Schon vor der Polizei hatte sein Mandant ausgesagt, dass „es ihm schwarz vor Augen geworden“ sei, bevor er zu einem Küchenmesser gegriffen und auf die Ehefrau eingestochen hatte. Wie oft – dafür fehle ihm die Erinnerung. Wie so oft, wollte sich auch dieser Täter gestern mit seiner furchtbaren Tat nicht mehr auseinandersetzen.
Gerichtsmediziner Walter Rabl erläuterte den Geschworenen daraufhin das Ausmaß. Insgesamt 16 Stiche wurden mit dem Messer mit knapp 20 Zentimeter Klingenlänge auf massivste Weise ausgeführt. Das Martyrium der Frau dauerte zwei Minuten – führte jedoch nicht sofort zum Tod. Schwerst verletzt musste sie noch miterleben, wie sich der Mann seiner blutigen Kleidung entledigte und die Wohnung verließ. Ein eineinhalbstündiger Spaziergang führte den Kosovaren in die Innsbrucker Altstadt. Bei seiner Rückkehr zur Wohnanlage läutete er dann beim Nachbarn und bat ihn, die Polizei zu rufen, da er „gerade seine Frau umgebracht habe“. Einen Blick in die Wohnung tat er jedoch nicht mehr.
„Ja, da kann es passieren, dass man tot ist. Das ist ganz normal“
Wäre der Ehemann vor seiner Tat nicht davongelaufen, könnte die 50-Jährige übrigens noch leben. Hatte sich die Schwerstverletzte doch noch vom Bett zur Haustüre geschleppt: „Es hätte gleich eines brustchirurgischen Eingriffs bedurft. Die Überlebenschance wäre direkt nach der Tat nicht groß, aber gegeben gewesen“, erklärte Gerichtsmediziner Rabl auf Frage eines Geschworenen. Was er mit dem Messer anrichtet, war dem Kosovaren bei der Tat indes klar: „Ja, da kann es passieren, dass man tot ist. Das ist ganz normal“, antwortete er Richterin Helga Moser, der Vorsitzenden des Schwurgerichts. Dass er seine Frau letztlich töten wollte, bestritt er aber weiter. Aufgrund der angeschlagenen Gemütsverfassung des Mannes, hielt Verteidiger Heigl rechtlich auch einen Totschlag – nach allgemein begreiflicher, heftiger Gemütsbewegung – für möglich.
Keinerlei Zweifel an Zurechnungsfähigkeit
Zuvor hatte schon Gerichtspsychiater Reinhard Haller über Depressionen bei dem Kosovaren berichtet, aber keinerlei Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Mannes gelassen. Auch eine Tat im Affekt schloss er in Richtung Totschlag aus: „Gegen einen Affekt spricht, dass die Tat zwei Minuten dauerte und sich nicht auf einen Reflex – beispielsweise mit einem Stich – beschränkte.“ Der Mann sei nicht blind vor Wut oder fassungslos gewesen, da er nach der Tat ja noch völlig geordnet in die Stadt gegangen war.
Auch die alarmierten Polizisten dachten angesichts des Kosovaren vor dem Haus erst an den Anrufer: „Er hat uns herbeigewinkt.“
„Ich wollte es so nicht, aber es ist passiert“, erklärte der Angeklagte abschließend zu den Geschworenen. Von Empathie für das Opfer war auch zuvor im Prozess recht wenig zu spüren. Die Geschworenen urteilten nach kurzer Beratung einstimmig auf Mord und verhängten lebenslange Haft. Mildernd war die Unbescholtenheit des Mannes, erschwerend die brutale Tatausführung gegenüber der eigenen Ehefrau. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.