Gerichtssplitter

Schnitt in den Hals als „Denkzettel“ für den Bruder

Vor einer Arbeiterunterkunft im Unterland war es im Juni zu einer Messerattacke unter zwei Brüdern aus der Slowakei gekommen.
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Arbeitskräfte werden in allen Branchen dringend gesucht. Deshalb zog es im Juni ein slowakisches Brüderpaar zu einem Unternehmen ins Unterland. Keine gute Idee. War doch das Brüderpaar seit Jahren zerstritten. So dauerte es keine zwei Wochen, bis es auch bei der Arbeiterunterkunft in Tirol krachte. Zuvor hatte der 37-Jährige vom Älteren während einer Fahrt vom Supermarkt erfolglos Schulden eingefordert. Als Reaktion schlug dieser dem Jüngeren jedoch eine Packung Speiseeis mitten ins Gesicht. Dafür warf der 37-Jährige den Bruder wiederum aus dem Auto und wartete vor der Unterkunft auf ihn. Vorsorglich hatte er aber schon ein Klappmesser aus dem Handschuhfach geholt.

Der vor Wut schäumende Ältere verpasste dem 37-Jährigen darauf einen Schlag. Sekunden später zog der Verletzte das Messer und führte es von oben gegen den Hals des verhassten Bruders, was eine mehrere Zentimeter lange und eineinhalb Zentimeter tiefe Wunde zur Folge hatte. Geschockt versuchte der Täter erst noch die klaffende Halswunde des am Boden Liegenden zuzuhalten, bevor er bis zu seiner Verhaftung die Flucht antrat.

Ein Prozess wegen absichtlich schwerer Körperverletzung folgte gestern am Landesgericht. Verteidiger Peter Klaunzer: „Er hatte Angst und handelte in Notwehr. Vielleicht war es ein Aufbäumen gegen den stärkeren Bruder. Niemals wollte er aber diesen absichtlich schwer verletzen!“ Aufgrund der Stichsituation und der Hilfeleistung nahm auch Richterin Heide Maria Paul „nur“ eine schwere Körperverletzung unter Verwendung einer Waffe an. Dadurch halbierte sich der Strafrahmen auf bis fünf Jahre Haft. Zwei Jahre Haft, 16 davon bedingt, ergingen so für den „Denkzettel“.

Der bislang erste Prozess in Tirol gegen einen Polizeiarzt wurde gestern auch beim dritten Anlauf wieder vertagt. Erneut bezeugten Polizeibeamte – im Gegensatz zu den Kontrollierten –, dass ihnen die ärztlichen Untersuchungen von Verkehrsteilnehmern im Vergleich zu anderen Polizeiärzten zumindest unorthodox vorgekommen waren. Wiederum beklagten Beamte auch, dass sie sich durch spöttische Äußerungen des Mediziners im Beisein der Probanden diskreditiert gefühlt hatten. „Beim Leben seiner Kinder“ beschwor ein Inspektor auch, dass der Arzt eine Übermüdung nach 35 Stunden Schlaflosigkeit nicht festgehalten hatte, um dem Lenker allenfalls das Strafamt zu ersparen. Wendung im Prozess: Da das von den Polizisten Wahrgenommene auch auf Selbstgespräche zurückzuführen sein könnte, wurde für den Arzt ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben. (fell)