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Zu viel verrechnet: Universal Versand zahlt Zinsen zurück

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Der VKI hatte vor dem Obersten Gerichtshof angefochten und gewonnen. Bis zu sieben Jahren rückwirkend müssen nun zu viel verrechnete Zinsen zurückgezahlt werden.

Wien – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Klage gegen den Universal Versand geführt und vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Angefochten wurden Klauseln rund um Teilzahlungen mit einhergehenden Zinsen und Zinseszinsen die einen effektiven Jahreszinssatz von 21,7 Prozent nach sich zogen. Teilnehmer einer Sammelaktion erhalten zu viel verrechnete Zinsen nun bis zu sieben Jahre rückwirkend zurück, teilte der VKI am Dienstag mit.

Die von Universal verwendeten Klauseln zu Teilzahlungsvereinbarungen waren laut OGH nicht ausreichend transparent. Damit fiel nach Rechtsansicht des VKI die Grundlage für die verrechneten Zinsen weg. Er forderte daher die Refundierung ein.

Der VKI startete im Auftrag des Sozialministeriums eine kostenlose Sammelaktion, um betroffene Konsumentinnen und Konsumenten dabei zu unterstützen, die bei Teilzahlungsvereinbarungen mit der Universal Versand GmbH (Universal) unzulässig in Rechnung gestellten Zinsen zurückzubekommen. Es wurde eine außergerichtliche Einigung für die Teilnehmer der Sammelaktion erzielt, wodurch die zu hohen Zinsen zurückfließen.

Auf Basis der angefochtenen Klauseln hatte Universal den Kunden, die bei einem Kauf Teilzahlung vereinbart hatten, Zinsen von 1,65 Prozent pro Monat berechnet (entspricht 19,8 Prozent pro Jahr). Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergab dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr. Dies hat zur Folge, dass Universal bei Teilzahlungskaufverträgen mit Kaufabschlüssen vor dem 30.8.2020 nur die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent anstelle der berechneten 21,7 Prozent verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten rückerstatten muss.

Unviersal zahlt nun nicht nur an die Sammlungsteilnehmer zurück. Weiters werde Universal unaufgefordert auch jenen Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht an der VKI-Aktion teilgenommen haben, eine anteilige pauschale Abgeltung leisten, sofern deren Kundenkonto zum 28.02.2022 einen offenen Saldo aufgewiesen hat. Die pauschale Abgeltung erfolgt in unterschiedlicher Abstufung und berücksichtigt Zinsen für maximal drei Jahre für Käufe vor dem 30.08.2020. Der Pauschalbetrag wird im Herbst 2022 dem Kundenkonto gutgeschrieben. Aufgrund der mit Universal getroffenen Einigung ist die Sammelaktion damit abgeschlossen.

"Es ist sehr erfreulich, dass - gerade in Zeiten wie diesen - eine rasche Einigung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt werden konnte", betont Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI. "Betroffene erhalten nun schnell und unbürokratisch Geld zurück bzw. eine Gutschrift auf ihr Kundenkonto."

"Wir haben als Unternehmen stets unsere Kundinnen und Kunden im Fokus. Diese können sich auf uns verlassen. Deshalb war es uns wichtig, gemeinsam mit dem VKI zu einer guten und raschen Lösung zu kommen", so Harald Gutschi, Sprecher der Geschäftsführung der Universal Versand GmbH. (APA)

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