EU

EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auf

Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland aufgehoben. Die Luxemburger Richter erklärten die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der Münchner Internetanbieter SpaceNet AG klagte gegen die Regelung und hatte 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Köln Erfolg. Daraufhin setzte die deutsche Bundesregierung die Anwendung aus, ging aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung, das den Fall dem EuGH vorlegte. Es ist nicht das erste Urteil für den EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Das höchste EU-Gericht hatte in den vergangenen Jahren immer wieder über die Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden. Meist hob er die nationalen Regelungen auf oder schränkte sie deutlich ein.

Der deutsche Justizminister Marco Buschmann begrüßte das EuGH-Urteil. "Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen", schrieb der FDP-Politiker am Dienstag auf Twitter. Buschmann vertritt die Position, dass es allenfalls eine anlassbezogene Datenspeicherung mit richterlichem Beschluss geben könne.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat wiederholt betont, dass sie eine Datenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten wie etwa sexuelles Missbrauchs von Kindern für erforderlich hält. Zuständig für das Dossier ist allerdings das Justizministerium. (APA/Reuters/dpa)

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