Innenpolitik

THC-Grenzwert am Steuer: Vorhaben „wird nicht weiter verfolgt“

Experten begrüßten den Vorschlag aus dem Verkehrsressort, der Innenminister positionierte sich klar dagegen.
© IMAGO/Jochen Eckel

Der Vorschlag aus dem "grünen" Verkehrsministerium prallte beim Koalitionspartner ÖVP auf Ablehnung. Nun wurde die Idee begraben.

Innsbruck, Wien – Überlegungen zur Einführung eines THC-Grenzwerts am Steuer ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol sind in einer Sackgasse gelandet. „Die Bundesregierung hat im Sinne der Verkehrssicherheit beschlossen, bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuter Suchtgift-Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch die Exekutive zu erarbeiten“, zitierte das Nachrichtenmagazin profil (online) dazu aus dem Verkehrsministerium.

Das Verkehrsressort hatte in diesem Zusammenhang „ergänzend objektive Grenzwerte nach internationalem Vorbild vorgeschlagen. Nachdem dieser Vorschlag nun keine Zustimmung des Koalitionspartners erhält und sich damit keine Mehrheit im Parlament findet, wird dieser auch nicht weiterverfolgt“, heißt es nun.

Innenminister Karner stellte sich gegen die Pläne des Verkehrsressorts.
© ROLAND SCHLAGER

Mit dem Plan überhaupt nichts anfangen konnte ÖVP-Innenminister Gerald Karner. „Der Konsum von Cannabis ist illegal, also kann das Fahren mit Cannabis nicht legalisiert werden“, hielt er fest. Selbst wenn die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt sei, solle gelten: Wem nachweisbar ist, dass jemand gekifft hat, wird gestraft. Karner sprach sich für „mehr Kontrolle“ und gegen „Drogenliberalisierungs-Vorschläge aus dem Verkehrsressort“ aus.

Die im Verkehrsministerium angestellte Überlegung war von Verkehrsexperten durchaus positiv aufgenommen worden. Lob für die Idee kam auch von Manuel Hochenegger von der Innsbrucker Drogen-Beratungsstelle Z6. „Es wäre ein lebensweltorientierter Zugang und eine Reaktion auf das Faktum, dass Menschen illegale Substanzen konsumieren.“ Durch den THC-Grenzwert werde anerkannt, dass Cannabis viel länger nachweisbar sei, als es beeinträchtige. „Und auf die Beeinträchtigung zielt die Straßenverkehrsordnung ja eigentlich ab.“ (TT.com, bfk, APA)

Mehr dazu:

undefined

Plus

THC-Grenzwert im Gespräch: Schon bald bekifft am Steuer?

undefined

Analyse

TT-Analyse zu THC-Grenzwert am Steuer: Der Realität ins Auge sehen