Innsbruck

Stadt Innsbruck erhebt, wo Radler künftig bei Rot abbiegen könnten

Die Einmündung der Roseggerstraße in die Amraser Straße ist eine jener Stellen, an denen die Einführung der Neuerung geprüft wird.
© Domanig

Innsbruck – Mit Oktober tritt in Österreich die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Neben anderen Punkten soll sie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrende ermöglichen. Diese müssen zuvor anhalten, andere VerkehrsteilnehmerInnen dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem muss an den betreffenden Stellen eine Zusatztafel mit grünem Pfeil angebracht werden.

In Vorbereitung auf die Novelle sind in Innsbruck die städtischen Ämter bereits dabei, potenzielle Möglichkeiten zu prüfen. Innsbruck solle unter den ersten Gemeinden in Österreich sein, die das Rechtsabbiegen für Radler ermöglichen, meint BM Georg Willi (Grüne). Je attraktiver das Angebot werde, umso mehr Menschen würden umsteigen. Laut Aussendung loten die städtischen Ämter „in Abstimmung mit allen zuständigen externen wie internen Stellen“ derzeit potenzielle Kreuzungen aus, an denen das Rechtsabbiegen für RadfahrerInnen ermöglicht werden könnte. Geprüft werden etwa die Kreuzung Innrain/Anichstraße/Blasius-Hueber-Straße Richtung Universitätsbrücke (vom Inn-rain Ost kommend) oder die Kreuzung Amraser Straße/Roseggerstraße/Pradler Straße (von Pradler oder Roseggerstraße kommend).

„Sobald die Novelle mit Oktober im Detail vorliegt, können die notwendigen Verfahren starten“, erklärt Mobilitätsstadträtin Uschi Schwarzl (Grüne).

Die Obfrau des Verkehrsausschusses, GR Mariella Lutz (ÖVP), fordert indes, dass die stadtinterne Evaluierung wie auch die spätere Umsetzung des Rechtsabbiegens wissenschaftlich begleitet werden sollen. Erst nach einem bestimmten Beobachtungszeitraum werde man sehen, ob sich diese Neuerung in der StVO bewährt oder aber zu mehr Radunfällen führt. Rechtsabbiegen für Radfahrer bei Rot bringe nämlich auch Probleme für den querenden Fußgängerverkehr, vermutet Lutz. (TT)

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