Innenpolitik

Pläne abgelehnt: ÖVP gibt bei der Justizreform Kontra

„Wir würden einen demokratiefreien Raum schaffen“: Karoline Edtstadler (ÖVP) lehnt die Pläne von Grünen und Arbeitsgruppe ab.
© Imago/Juen

Verfassungsministerin Edtstadler lehnt zentrale Punkte der Pläne für einen Generalstaatsanwalt ab und fordert neue Regeln für Handy-Sicherstellungen.

Von Wolfgang Sablatnig

Wien – Wie lange kann es dauern, bis die Justizreform mit der Einführung eines Bundes- oder Generalstaatsanwalts beschlussreif ist? ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler hat es zumindest nicht eilig, wie sie im Gespräch mit Medien durchblicken lässt: „Wir haben noch zwei Jahre Legislaturperiode. Bis dorthin sollte es erledigt sein.“

Der Bundesstaatsanwalt sorgt in der Koalition für Diskussionen. Die Idee lautet, politischen Einfluss von den Staatsanwälten fernzuhalten. Diese sind anders als Richter nicht völlig unabhängig. Sie müssen an ihre vorgesetzten Stellen berichten und bekommen Weisungen von oben – ganz oben steht derzeit die Justizministerin. Künftig soll ein Organ der Justiz an der Spitze stehen. Die ÖVP hatte dies immer abgelehnt. Unter dem Eindruck von Ermittlungen gegen türkise Spitzen vollzog sie aber eine Kehrtwende.

Der Bundesstaatsanwalt ist damit aber noch lange nicht beschlossen. Justizministerin Alma Zadić und die Grünen haben ihr Modell gefunden. Sie wollen die Vorschläge einer Expertengruppe umsetzen, die vor einer Woche ihren Bericht abgeliefert hat.

Statt des „Bundesstaatsanwalts“ schlagen die Fachleute die Bezeichnung „Generalstaatsanwalt“ vor. Nominierung und Bestellung solle in der Hand von Personalsenaten liegen, wie sie in der Justiz üblich sind. Für konkrete Weisungen an die Staatsanwaltschaften sollen Dreiersenate mit Angehörigen der Generalstaatsanwaltschaft zuständig sein. Die Kontrollrechte des Parlaments sollten bleiben wie bisher.

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Gestern antwortete die ÖVP. Edtstadler – selbst früher Richterin und karenzierte Staatsanwältin – lobt zwar die Arbeit der Experten. Inhaltlich widerspricht sie aber. Dies beginnt bei der Bezeichnung („Ich bleibe bei der Diktion Bundesstaatsanwalt“) und geht bis hin zu den Kernpunkten des Vorschlags.

So lehnt Edtstadler die Nominierung innerhalb der Justiz ab und fordert eine Bestellung durch den Nationalrat – abgesichert durch Zweidrittelmehrheit. Nein sagt die Verfassungsministerin auch zu den Dreiersenaten: „Es braucht eine Person, die verantwortlich ist. Deshalb ist für mich ein Dreiersenat nicht vorstellbar.“

Verhandlungsbereit gibt sich Edtstadler bei der begleitenden Kontrolle des Bundesstaatsanwalts. In der ÖVP gab es den Wunsch, dafür einen vertraulichen Ausschuss im Nationalrat einzurichten. Darauf besteht die Ministerin nicht. Wichtig sei das Gesamtpaket der parlamentarischen Kontrolle: „Wir würden sonst einen demokratiefreien Raum schaffen.“

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Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern müssen erst beginnen. Edtstadler will dabei auch die Verbesserung der Rechte von Beschuldigten diskutieren, dazu zählt sie etwa neue Regeln für die Sicherstellung von Handys und den Daten darauf. Außerdem fordert sie eine höhere Entschädigung für Anwaltskosten im Fall von Freispruch oder Einstellung eines Verfahrens.

Diese Punkte seien ein Gesamtpaket und müssten gemeinsam umgesetzt werden, betont sie.

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