Geschäftsmodell unterstützt: Tiroler wegen Kinderpornos in Haft
Dass Kinderpornografie direkt mit den Konsumenten solcher Inhalte zusammenhängt, sollte jedermann klar sein. Ein Umstand, den das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) einem 25-Jährigen verdeutlichte. Der Tiroler hatte im Internet „Coins“ für kinderpornografische Internet-Liveübertragungen erworben. So war der Kontakt zu einer Frau entstanden, die ihre Tochter für Geld online schwer sexuell missbrauchte. Für seine Beitragstat kassierte der Tiroler erstinstanzlich 20 Monate Haft, aufgeteilt in 12 Monate bedingte Haft und 12.000 Euro Geldstrafe. Nicht schuldangemessen für Oberstaatsanwalt Boris Kuznik und den Richter-Senat. OLG-Senatsvorsitzende Ingrid Brandstätter: „Durch die Mitbezahlung solcher Dinge haben Sie ein Geschäftsmodell unterstützt, wo Kinder sukzessive missbraucht werden. Sie gingen ja selbst davon aus, dass es sich um die kleine Tochter dieser Frau gehandelt hatte. Der Schuldgehalt ist zu hoch, um keine Freiheitsstrafe zu verhängen.“ So beließ es der Senat bei den 20 Monate Haft, teilte sie aber neu auf: Fünf Monate sind nun unbedingt zu verbüßen, eine Fußfessel wurde bis zur Hälfte ausgeschlossen.
Mit der Behauptung, dass dieser ihn umbringen wollte, hatte ein Tiroler einen Bekannten zu Unrecht bei der Polizei belastet. Ermittlungen liefen bereits. Eine Verleumdung ist somit kein Kavaliersdelikt: Vier Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe ergingen. (fell)