ÖVP-Causa

Schmid packt aus, das Zittern beginnt: Das sagen Polit- und Rechtsexperten

Politik-Experte Peter Filzmaier, Strafrechtler Robert Kert und Investigativ-Journalistin Ulla Kramar-Schmid waren am Dienstagabend in der „Zeit im BIld" zu Gast.
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Knalleffekt in der Korruptionsaffäre: Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid hat bei der WKStA umfassend ausgepackt. Für die ÖVP und ihren früheren Parteichef Sebastian Kurz wird die Luft dünner. Politik- und Rechtsexperten ordneten die neuesten Entwicklungen abends in der „Zeit im Bild" ein und sprachen über Schmids Chancen auf den Kronzeugenstatus.

Wien – Die Aussagen von Ex-ÖBAG-Chef und Kurz-Vertrautem Thomas Schmid bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) werden am Mittwoch im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss für einigen Gesprächsstoff sorgen. Schmid belastete Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in mehreren Causen schwer. Einige Vorwürfe betreffen auch den U-Ausschuss-Vorsitzenden, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).

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Leitartikel

TT-Leitartikel: Der Kronzeuge und die ÖVP-Causa

Wie am Dienstag bekannt wurde, arbeitet Schmid schon seit April mit der Anklagebehörde WKStA zusammen. Sein Wunsch: Kronzeugenstatus. Seit Juni fanden insgesamt 15 ganztägige Vernehmungen statt, bei denen Schmid „umfassend“ befragt wurde. Einen formellen Kronzeugenantrag hat er bisher aber noch nicht gestellt.

Der CASAG-Komplex

Die WKStA führt in dem CASAG-Komplex gegen 45 Beschuldigte (natürliche Personen und Verbände) Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, der falschen Beweisaussage, des Missbrauchs der Amtsgewalt, der Bestechlichkeit, der Bestechung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses in unterschiedlichen Beteiligungsformen.

Im CASAG-Verfahren sind alle Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem „Ibiza-Video“ ergeben haben. Darunter sind etwa die Casinoermittlungen und auch die Ermittlungen zum „Beinschab-Tool“ bzw. der ÖVP-Inseratenaffäre.

Dass Schmids Aussagen neue Tatsachen oder Beweismittel offenbaren, wäre nur eine der Voraussetzungen für einen etwaigen Kronzeugenstatus. Es müssen dafür mehrere Hürden genommen werden. Der Strafrechtler Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien hält es aber für möglich, dass Schmid diesen Status bekommt.

Schmid muss mehr liefern als Beinschab

In der „ZiB 2" betonte Kert: Um den Kronzeugenstatus zu erhalten, müsse die Offenlegung freiwillig erfolgen und die Informationen müssen neu sein. Zudem reiche ein bloßes Geständnis nicht aus. Schmid müsse „ein reumütiges Geständnis über seinen eigenen Tatbeitrag" hinaus ablegen. Neue Tatsachen oder Beweismittel müssen offenbart werden, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Kurzum: „Er muss also mehr sagen als das, was bisher schon bekannt war", so Kert. Daher sieht der Experte Schmid in einer schlechteren Position als Meinungsforscherin Sabine Beinschab, da sich diese schon früher zur Causa geäußert und bereits im August Kronzeugenstatus erhalten hatte.

Schmid müsste daher auch mehr preisgeben als Beinschab. Er gilt in mehreren Ermittlungen als das „Mastermind das die Strippen gezogen haben soll". Beinschab soll kleinere Beiträge gesetzt und etwa frisierte Umfragen erstellt haben. Schmid müsse daher neue Informationen liefern, die im Verhältnis zu seiner Rolle und dem Gewicht seines Tatbeitrages stehen, sagt Kert.

📽️​ Video | Rechtsexperte und Politologe zu Thomas Schmid

Robert Kert, der Institutsvorstand für Wirtschafts- und Strafrecht an der Wirtschaftsuniversität in Wien, und Politologe Peter Filzmaier sprachen in der ZiB 2 zu Thomas Schmids Kronzeugenstatus und den neu aufgekommenen Belastungen.

Weiters müsse der Täter „freiwillig an die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei" herantreten, um den Kronzeugenstatus zu erlangen. Er darf noch nicht als Beschuldigter vernommen und wegen dieser Taten darf kein Zwang gegen ihn ausgeübt worden sein. Hier treten die ersten Fragen auf: Gegen Schmid wird seit drei Jahren ermittelt, es fand eine Hausdurchsuchung statt, seine Daten wurden sichergestellt. Wurde hier also noch kein Zwang ausgeübt, kann Schmid „freiwillig" handeln?

„Es ist natürlich schon ein später Zeitpunkt", gibt Kert zu bedenken. Aber: In der Praxis habe sich gezeigt, dass die geltende Kronzeugenregelung nicht funktioniert: „Die Leute reden eben erst, wenn's schon knapper ist." Die Frage sei dann eben einerseits, wie freiwillig das noch ist und andererseits auch, wieviel Neues Schmids Aussagen für die Ermittler zu bieten haben. Es liege nun aber an der Staatsanwaltschaft, die Aussagen zu überprüfen und – auch gegen Schmid – weiter zu ermitteln, was natürlich ein Risiko für den Ex-Öbag Chef sei. Laut Kert habe es aber bisher noch keine zwei Kronzeugen in ein und demselben Verfahren gegeben. Das Gesetz schließt einen derartigen Fall aber nicht aus.

So funktioniert die Kronzeugenregelung

Die Kronzeugenregelung kann Beschuldigten unter Umständen eine Strafe ersparen. Dazu müssen Kronzeugen freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantreten, ein „reumütiges Geständnis“ ablegen und relevante Neuigkeiten erzählen. Lässt sich die Staatsanwaltschaft darauf ein, wird sie die Ermittlungen gegen die Kronzeugin oder den Kronzeugen einstellen und keine Anklage erheben, sondern eine Diversion anbieten – etwa eine Geldbuße.

Bei Anwälten ist die Regelung trotzdem nicht beliebt. Seit der Einführung vor elf Jahren wurde sie nur in sehr wenigen Fällen angewandt. Für ihre Mandanten ist das Anbieten der Kronzeugenregelung durchaus heikel: Die Staatsanwaltschaft hat nämlich das letzte Wort. Wenn sie befindet, die neu eingebrachten Informationen sind unbrauchbar, kommt die Kronzeugenregelung nicht zur Anwendung. Aber der oder die Beschuldigte hat signalisiert, dass sie bereit wäre, für ein „reumütiges Geständnis“.

Filzmaier: „Da geht es um das absolute Spitzenpersonal"

„Wie immer die Sache rechtlich ausgeht: Politisch hat man in der ÖVP ein weiteres großes Problem", sagte Politikwissenschafter Peter Filzmaier, ebenfalls Gast in der „ZiB 2". Es gehe in der Causa immerhin um höchstrangige ÖVP-Politiker: Ein Ex-Bundeskanzler, ein Ex-Bundesparteichef, ein Ex-Finanzminister, ein Ex-Wien-Parteichef und nicht zuletzt Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sind die Personen, um die es geht. „Das waren nicht zwei Typen, die in der ÖVP-Parteizentral die Flure gereinigt haben. Da geht es um das absolute Spitzenpersonal", unterstreicht Filzmaier.

Durch die großen Krisen wie Teuerung und Ukraine-Krieg waren die Korruptionsverfahren rund um die ÖVP vorübergehend in den Hintergrund getreten – nicht zuletzt auch durch die zahlreichen Verästelungen und Verzweigungen. Jetzt aber spitze sich die Frage ganz klar darauf zu, ob Sebastian Kurz die Beinschab-Umfragen direkt angeordnet oder zumindest gutgeheißen hat. Und auch die jetzige ÖVP-Spitze kann sich wohl nicht so leicht von den Vorgängen distanzieren: Nehammer war unter ÖVP-Parteichef Kurz von 2018 bis 2020 immerhin Generalsekretär der Volkspartei und wurde unter ihm Innenminister.

Der Politikwissenschafter befindet die Vorgänge auch als demokratiepolitisch äußerst schädigend. „Postenschacher, fragwürdige Auftragsvergaben und so weiter gehören fast zur politischen Folklore in Österreich", beschreibt Filzmaier die Stimmung im Land. Die Rechnung zahlte man zuletzt bei der Bundespräsidentschaftswahl, wo 85 Prozent der Befragten gesagt haben, dass sie enttäuscht von oder verärgert über die Politik seien.

Kronzeugenstatus durchaus mit Ausnahmen

Auch Investigativ-Journalistin Ulla Kramar-Schmid (ORF) war in der ZiB-Nacht zu Gast. Sie sprach über den CASAG-Verfahrenskomplex und analysierte die neuesten Enthüllungen rund um die belastenden Aussagen von Thomas Schmid.

📽️​ Video | Analyse mit Ulla Kramar-Schmid

In Sachen Kronzeugenstatus verwies sie auf die 2010 bekannt gewordene Telekom-Affäre. „Auch in dieser Causa gab es einen Kronzeugen, gegen den bereits ermittelt wurde, er wurde überwacht, es gab Hausdurchsuchungen und mehrere Vernehmungen. Dennoch hat er den Status bekommen, eben weil er umfangreich mit der Justiz kooperierte und Fakten auf den Tisch gelegt hat, die das Ermittlungserfahren beschleunigt haben." Das letzte Wort habe aber ohnehin der Staatsanwalt bzw. das Ministerium, so Kramar-Schmid.

Noch keine Stellungnahmen

Eigentlich hätte es am Mittwoch im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss neuerlich um Corona-Förderungen gehen sollen. Geladen sind nämlich zwei Mitarbeiter der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), die mit der Abwicklung der NPO-Förderungen, also jener Gelder, die an gemeinnützige Organisationen ausbezahlt wurden, betraut ist. Für die Ladung verantwortlich zeichnet die ÖVP. Das Interesse der Abgeordneten für die Geladenen dürfte angesichts der aktuellen Ereignisse jedoch enden wollend sein.

Weder von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka noch von Sebastian Kurz oder der Signa-Holding gab es bis dato eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. (TT.com/tst, APA)