Deutschland

Neuer Prozess um Gewalt gegen Ex: Jérôme Boateng will nicht aussagen

Jérôme Boateng zeigte sich vor Prozessauftakt „optimistisch".
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Wegen der häuslichen Gewalt an seiner Ex-Freundin wird Jérôme Boateng vergangenes Jahr zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Der Fußball-Star, der die Vorwürfe abstreitet, geht daraufhin in Berufung. Nun wird das Verfahren neu aufgerollt.

München – Begleitet von großem Medienrummel hat vor dem Landgericht München I ein neuer Prozess gegen den langjährigen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng begonnen. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Jahr in erster Instanz wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt.

In seinem Berufungsprozess Boateng die Aussage verweigert. „Er bestreitet strafbares Tun, wird sich ansonsten aber nicht zur Sache äußern", sagte sein Anwalt am Donnerstag. Boatengs Verteidiger betonten, ihr Mandant habe vor allem vor dem Hintergrund umfangreicher Berichterstattung über ihn im Vorfeld des Prozesses „Anspruch auf ein faires Verfahren.

Zuvor hatte der 34-Jährige einen Vorschlag des Gerichts auf eine Verständigung abgelehnt. Er könne dies „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren", sagte sein Anwalt. Auch wenn die Verhandlung sicher „anstrengend und langwierig" werde, wolle Boateng das Angebot auf eine Verständigung nicht annehmen. Das Gericht hatte angeregt, das Verfahren „möglichst unproblematisch und ohne großen Aufwand", aber dennoch „sachgerecht" zu beenden. So könne man sich ein „umfangreiches und ungutes Verfahren ersparen", sagte Richter Andreas Forstner.

Zuvor hatten die Prozessparteien ein sogenanntes Rechtsgespräch geführt, für das der Prozess direkt nach Beginn unterbrochen worden war. Was genau der Inhalt dieses Rechtsgesprächs war, wurde zunächst nicht bekannt. Möglich wäre es unter Umständen beispielsweise gewesen, dass die Prozessparteien ihre Berufung zurücknehmen und das Urteil des Amtsgerichts vom vergangenen Jahr damit rechtskräftig wird. Richter Forstner betonte direkt zu Beginn der Berufungsverhandlung, er halte das frühere Urteil für durchaus fundiert.

Das Gericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass der langjährige Fußball-Nationalspieler, der heute bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freundin und Mutter seiner Kinder bei einem gemeinsamen Urlaub im Jahr 2018 ins Gesicht schug. Boateng bestreitet die Vorwürfe und legte Berufung ein.

„Wir sind optimistisch"

Das Amtsgericht hatte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft, die von gefährlicher Körperverletzung ausgeht, hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert, Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden einen Freispruch.

Nach seiner Verurteilung im vergangenen Jahr hatte Boateng seinen Anwalt ausgetauscht. „Die Verteidigung vertritt die Auffassung, dass in dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht München wichtige, Herrn Boateng entlastende Umstände nicht beziehungsweise nicht ausreichend gewürdigt wurden", teilte der neue Anwalt, Nathan Gelbart, auf Anfrage weiter mit. „Wir sind optimistisch, dass es in wesentlichen Fragen zu neuen Erkenntnissen kommen wird."

Für den neuen Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich schon am Freitag fallen.