Abgabe auf Bauland ist erste Kraftprobe für neue Tiroler Landesregierung
Der ÖVP-Bauernbund stellt die geplante Baulandmobilisierungsabgabe bereits in Frage. Auch der Verfassungsdienst des Landes ist „rechtlich“ mehr als skeptisch.
Von Peter Nindler
Innsbruck – Rund 3400 Hektar unbebautes Bauland in Tirol liegen brach, was den Grundstücksmarkt verknappt und so indirekt den Baulandpreis weiter in die Höhe treibt. Die von der künftigen schwarz-roten Landesregierung am Freitag als Herzstück des Programms für leistbares Wohnen präsentierte Baulandmobilisierungsabgabe dürfte wohl die erste Kraftprobe in der Regierung werden. Das liegt vor allem an den politischen Rahmenbedingungen.
Die SPÖ biss mit ihrer Forderung, die Widmungsagenden (Raumordnung) mit der vom künftigen Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) zu verantwortenden Wohnbauförderung zusammenzufassen, auf ÖVP-Granit. Zugleich wanderte die Raumordnung zu Bauernbundobmann und LHStv. Josef Geisler (ÖVP). Kritiker sprechen von einer mehr als schiefen Optik. Schließlich ist der Bauernbund seit jeher einer der größten Bedenkenträger, wenn es um mögliche staatliche Eingriffe in der Bodenpolitik geht. Und sie wurden am Freitag gleich bestätigt.
Denn im Bauernbund lagen die Pläne der schwarz-roten Koalitionäre schon vor der Präsentation auf dem Tisch und wurden einen Tag zuvor im Bauernbundorgan Bauernzeitung entsprechend „gewürdigt“. Von Seiten der SPÖ sei als unverrückbare Koalitionsforderung die zukünftige Einführung einer „Baulandmobilisierungsabgabe“ formuliert worden, heißt es da. Aber: „Vom Bauernbund wird in Frage gestellt, ob diese Maßnahme tatsächlich zu einer Verbilligung des Bauens in unserem Land führen wird. Eine entsprechende Abgabe darf aus Sicht des Bauernbundes nur für Flächen eingehoben werden, die aufgrund ihrer Größe und Lage für sozialen Wohnbau geeignet sind.“
Damit dürften die Fronten geklärt sein, wenngleich der designierte Landeshauptmann Anton Mattle (VP) die Bedenken gegenüber Blockaden aus den eigenen Reihen zerstreuen möchte: „Wir sind eine Koalition eingegangen und wollen etwas zustande bringen.“ Dornauer will sich ebenfalls nicht beirren lassen, „schließlich gibt es erstmals eine aktive Bodenpolitik in Tirol. Wir werden uns in dieser Frage offensiv mit der Koordinierungsstelle ,Wohnbauförderung, Raumordnung, Grundverkehr und Bodenfonds‘ offensiv einbringen.“
Leitartikel
Leitartikel zur ersten Kraftprobe für Regierung: Bauland und Bauernhand
Was die Baulandmobilisierungsabgabe betrifft, gibt es nicht nur offene politische Fragen, sondern der verfassungsrechtliche Rahmen ist ein sehr enger. Und da liegt seit November 2020 eine Beurteilung des Verfassungsdienstes des Landes vor. So hegen die Kronjuristen im Land grundsätzliche Bedenken gegen „die zwingende Verknüpfung“ privatwirtschaftlicher und hoheitlicher Maßnahmen im Hinblick auf das Legalitätsprinzip und das rechtsstaatliche Prinzip.
Zum anderen führt der Verfassungsdienst wie schon bei der viel diskutierten Leerstandsabgabe hinsichtlich der zweckmäßigen Höhe mögliche Kompetenzüberschneidungen mit dem Volkswohnungswesens ins Treffen. „Im Hinblick auf die Höhe der Abgabe und aufgrund ihrer Zielsetzung, Gemeindebewohner dazu zu veranlassen, ihre als Bauland gewidmeten Grundstücke zu bebauen oder der Gemeinde zu verkaufen, bestehen aus Sicht der Abteilung Verfassungsdienst Bedenken, dass eine nach dem Vorbild der Baulandmobilisierungsabgabe ausgestaltete Abgabe als Maßnahme des Volkswohnungswesens anzusehen wäre, für die keine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers besteht.“
Analog zur Abgabe, wie sie im Burgenland eingeführt wurde, wären ausgehend vom durchschnittlichen Quadratmeterpreis für ein Baugrundstück im Bezirk Schwaz für 800 Quadratmeter jährlich 1168 Euro Baulandmobilisierungsabgabe zu entrichten und für 1650 Quadratmeter 12.045 Euro.