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Anwalt über inhaftierten Becker: „Geht es Umständen entsprechend gut“

Boris Becker.
© APA/dpa/Ina Fassbender

Becker ist am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen.

London – Rund ein halbes Jahr nach Haftantritt geht es dem verurteilten Ex-Tennis-Star Boris Becker nach Angaben seines Anwalts "den Umständen entsprechend gut". Becker füge "sich konstruktiv in den Gefängnisalltag ein", sagte sein deutscher Anwalt Christian-Oliver Moser. Sein Mandant könne jederzeit telefonieren und mit seiner Außenwelt kommunizieren.

Becker ist am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen.

Die ersten Wochen verbrachte Becker in dem für Überfüllung, Dreck und Gewalt berüchtigten Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden. Danach zog er ins rund 70 Kilometer von London entfernte Huntercombe-Gefängnis um, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. In der Anstalt für straffällig gewordene Männer aus dem Ausland haben die Insassen größere Freiheiten als unter den Hochsicherheitsbedingungen in Wandsworth.

Details unterliegen geschützter Privatsphäre

Den Angaben des Gefängnisses zufolge leben dort rund 480 Männer in Einzel- sowie Gemeinschaftszellen. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und Sport zu treiben. Ob Becker davon Gebrauch macht, ist unbekannt. "Weitere Details seines Gefängnisaufenthalts unterliegen der geschützten Privatsphäre", heißt es vom Anwalt.

Ebenfalls ungewiss ist, wann Becker die Haft verlassen darf und wie sein Leben danach weitergeht. Beim Urteil hieß es, die zweite Hälfte der Haftstrafe – also unter Umständen 15 Monate – könne voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden.

"Ebenso ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls wann er nach Deutschland abgeschoben wird", so Moser. Das britische Innenministerium wollte die Causa Becker im Frühsommer nicht kommentieren, erklärte aber allgemein: "Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht." (APA/dpa)

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