Justiz

Berufung abgelehnt: US-Baketballerin Griner bleibt weiter in Russland-Haft

Griner wurde der Richterin aus ihrer Zelle zugeschaltet.
© AFP

Ein Moskauer Gebietsgericht hat die Berufung der zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilten US-Basketballerin Brittney Griner zurückgewiesen.

Moskau – Das Gericht lehnte der Nachrichtenagentur Interfax zufolge eine Verkürzung der Haftstrafe ab. Nach einer Neuberechnung der Untersuchungshaft, die auf die Strafe angerechnet wird, muss die 32-Jährige noch etwa acht Jahre in Haft bleiben. Das Urteil sei damit rechtskräftig, hieß es weiter.

Griner könne in naher Zukunft in eine Justizvollzugsanstalt überstellt werden, wo sie ihre Strafe verbüßen müsse. Sie wurde im Februar an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge Haschisch verhaftet und Anfang August von einem Gericht in der russischen Hauptstadt verurteilt. International löste das Urteil eine Welle der Solidarität mit der Athletin aus.

Griner hat sich in ihrem Schlusswort erneut schuldig bekannt, verwies aber auch darauf, dass ihr Urteil härter als die in Russland in solchen Fällen übliche Strafe ausgefallen sei.

Der Nationale Sicherheitsberater von US-Präsident Joe Biden, Jake Sullivan, betonte, dass die US-Regierung bereit sei, „außergewöhnliche Anstrengungen zu unternehmen“. Man habe in den vergangenen Wochen „über alle verfügbaren“ Kanäle weiter mit Moskau verhandelt. Griner werde „weiterhin zu Unrecht unter unerträglichen Umständen festgehalten“, so Sullivan.

Bei der Einreise am Flughafen Moskau-Scheremetjewo waren bei Griner so genannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Dies wurde als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet. Die US-Regierung bemüht sich seither intensiv um ihre Freilassung. (dpa)

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