Telefonat mit Kurz: Schmid ging davon aus, abgehört zu werden
Der Ex-ÖBAG-Chef begründet sein widersprüchliches Verhalten bei dem von Ex-Kanzler Kurz aufgezeichneten Telefonat damit, dass er davon ausgegangen sei, abgehört zu werden. Der Vorwurf der Bevorzugung von Kurz' Freundin im Finanzministerium ist indes nicht nachweisbar.
Wien – Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid wurde in einer neuerlichen Einvernahme von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu jenem Gespräch mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) befragt, welches Kurz aufgenommen hat und ihn, Kurz, entlasten soll. Schmid begründet sein widersprüchliches Verhalten bei diesem Gespräch damit, dass er davon ausgegangen sei, abgehört zu werden.
In dem Gespräch fragt Kurz mehrmals bei Schmid nach, wie man darauf komme, dass er in die Umfragen-Affäre verwickelt sei. Und Schmid erklärte ihm in groben Zügen die Kooperation mit Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Bereits zwei Tage nach der Präsentation des Mitschnitts durch Kurz wurde Schmid von der WKStA dazu einvernommen. Dabei sagte Schmid aus, er sei zum Zeitpunkt des Telefonats davon ausgegangen, dass behördliche Telefonüberwachungen laufen. "Wir haben zwar bewusst nur mehr über Signal oder WhatsApp telefoniert und gechattet, dennoch wusste keiner, ob man nicht auch das überwachen kann", so Schmid laut dem Protokoll der Staatsanwaltschaft, das der APA und mehreren anderen Medien vorliegt.
Aufnahme vermutet
Schmid sagte gegenüber der WKStA auch, dass er bereits in den ersten Minuten des Telefonats den Eindruck gewonnen habe, dass Kurz das Telefonat aufzeichnen könnte. Er habe angenommen, dass es eine "Verteidigungsrede" von Kurz für die möglicherweise überwachende Staatsanwaltschaft oder dessen eigene Aufnahme sei.
Daraufhin habe er versucht auszuweichen, die Dinge kleinzureden, sagte Schmid. Die Staatsanwälte wollten darauf von Schmid wissen, warum er nicht klar formuliert habe, dass Kurz involviert gewesen sei. Schmid begründete seine ausweichenden Antworten mit der "extremen Drucksituation" und der vermuteten Überwachung. "So eine Antwort wäre damals daher keinesfalls in Betracht gekommen, weil sie ja der gemeinsamen Verteidigungslinie widersprochen hätte", so Schmid.
Schmid betonte gegenüber der WKStA auch erneut, dass ihn Kurz bereits gleich nach den Hausdurchsuchungen – unter anderem bei der ÖVP – Anfang Oktober angerufen habe. Kurz habe ihm damals sinngemäß gesagt, dass er, Schmid, die Schuld auf sich nehmen müsse – und ihm auch einen entsprechenden Text diktiert.
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Er habe zu Kurz gesagt, er müsse sich das überlegen. Sein Anwalt habe ihm aber davon dringend abgeraten, so Schmid. Kurz habe danach versucht, ihn mehrmals – über den Messanger-Dienst Signal – anzurufen. Er habe aber nicht zurückgerufen, so Schmid.
Ein Sprecher von Kurz sah gegenüber der APA die Aussagen Schmids als Beleg dafür, dass die erfundenen Behauptungen von Schmid weiter in sich zusammenbrächen. Es sei mittlerweile erwiesen, dass Schmid der WKStA das Telefonat mit Kurz in seiner Kronzeugenaussage verschwiegen habe. Dessen Inhalt bringe Schmid "massiv in Bedrängnis" und widerspreche "seinen Behauptungen vor der WKStA diametral". "Der Versuch, seinen Kopf auch noch aus dieser Schlinge zu ziehen, wird scheitern", so der Sprecher von Kurz.
Vorwurf der Bevorzugung von Kurz' Freundin nicht nachweisbar
Zu einem anderen Vorwurf von Schmid, wonach Kurz' Lebensgefährtin ungerechtfertigt eine Gehaltserhöhung und Bonuszahlungen als Mitarbeiterin im Finanzministerium bekommen habe, gibt es Ermittlungsergebnisse der WKStA. In einem Aktenvermerk stellen die Ermittler fest, dass alle Mitarbeiter die gleichen Bonuszahlungen bekommen haben. Eine Gehaltserhöhung konnte die WKStA aus den Daten nicht ableiten. (APA)
ÖVP gegen WKStA-Themenliste für Schmid-Befragung im U-Ausschuss
Die WKStA hat heute eine Liste mit Themen für die Befragung von Thomas Schmid im U-Ausschuss an die Fraktionen übermittelt. Anlass war, dass die Ermittler befürchteten, ein Vorgreifen der Parlamentarier würde die Ermittlungen behindern. Die WKStA ersuchte deshalb um Konsultation. Laut SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer kamen vier Fraktionen dem Wunsch nach, lediglich die ÖVP ist dagegen.
Die Anklagebehörde muss sich in dieser Frage aber auf die Kooperationsbereitschaft der Parteien verlassen. Darauf bestehen, dass bestimmte Fragen im U-Ausschuss nicht gestellt werden, kann sie nicht. Um eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, verlangt es Einstimmigkeit – also auch die Zustimmung der ÖVP. Am Montag werde man sich erneut besprechen, so Krainer.
Dass man Wünschen der Staatsanwaltschaft nachkomme, um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei eine "Golden Rule" so Krainer. "Dass gerade die ÖVP hier Probleme macht, ist eigentlich skandalös".
Krainer habe kein Problem mit der Liste der Staatsanwaltschaft, auch aus dem Grund, dass man sich vorbehalte, Schmid im Dezember erneut vorzuladen. Dann wird Schmid vor der WKStA zu allen Themenbereichen ausgesagt haben, und im U-Ausschuss auch zu aktuell noch geschwärzten Passagen befragt werden können.
Die Entscheidung seiner Fraktion, der Bitte der WKStA nicht nachzukommen, rechtfertigte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger in einer Aussendung am Freitag so: "Strafrechtliche Ermittlungen dürfen durch den U-Ausschuss nicht behindert werden. Im österreichischen Verfassungsgefüge ist es aber schon noch das Parlament, dem die Kontrolle über die Vollziehung – und damit im Übrigen auch über die WKStA – zukommt, und nicht umgekehrt."
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