Studien: Sanktionen gegen Iran und Russland wirken dauerhaft
In einer Simulation kamen Wirtschaftsforscher zu einem dauerhaften Rückgang der russischen Exporte um 36 Prozent und der Importe um mehr als 30 Prozent. Für den Iran ist das Minus mit 41 Prozent der Exporte und 83 Prozent der Importe noch deutlicher.
Berlin, Kiel – Die Sanktionen gegen den Iran von 2012 und gegen Russland von 2014 haben nach einer Untersuchung von Wirtschaftsinstituten Wirkung entfaltet. In einer Simulation kamen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) zu einem dauerhaften Rückgang der russischen Exporte um 36 Prozent und der Importe um mehr als 30 Prozent. Das habe zu einem Wohlstandsverlust von 1,5 Prozent geführt, teilte das IfW am Freitag mit.
Für den Iran sei das Minus mit 41 Prozent der Exporte und 83 Prozent der Importe noch deutlicher ausgefallen. Das Land habe einen dauerhaften Wohlstandsverlust von 1,7 Prozent oder von 12 Prozent der Handelsgewinne hinnehmen müssen. Die Institute kommen zu dem Ergebnis, dass Koalitionen bei Sanktionen wichtig sind: Sie erhöhen die wirtschaftlichen Kosten für das Zielland und reduzieren die eigenen Kosten.
Eingetretene Effekte mit möglichen Effekten verglichen
Die Studie vergleicht den Angaben zufolge die eingetretenen Effekte mit denen, die eine globale Koalition mit den gleichen Sanktionen hätte erreichen können. Demnach habe auch die kleinere Gruppe sanktionierender Länder sowohl im Falle Russlands als auch des Irans rund 60 Prozent des Effekts erzielt, den eine globale Sanktionskoalition hätte erreichen können. Selbst wenn in einer Koalition wichtige Länder fehlten, könnten gemeinsam verhängte Sanktionen das betroffene Land erheblich schwächen, teilte Julian Hinz vom IfW in Kiel mit.
Die Simulationen zeige auch, welche weiteren Länder besonders wirksam zu den Sanktionen hätten beitragen können: Im Fall Russlands wären das vor allem China, Vietnam, Belarus, die Türkei und Südkorea gewesen. Die Iran-Sanktionen hätten ebenfalls vor allem durch eine Beteiligung Chinas und auch der Vereinigten Arabischen Emirate, Indiens, Singapurs und Brasiliens deutlich an Durchschlagskraft gewonnen. (APA/dpa)
Bisher 1,7 Milliarden in Österreich eingefroren
Seit der Verhängung von EU-Sanktionen gegen russische Oligarchen und Geschäftsleute wurden in Österreich rund 1,7 Milliarden Euro an Vermögenswerten eingefroren. Aufgrund des neuen Sanktionspakets werde erwartet, dass sich diese Zahlen erhöhen, hieß es am Freitag in einer Aussendung des Innenministeriums.
Damit zähle Österreich zu jenen sieben Ländern innerhalb der EU, in denen die Behörden besonders aktiv vorgegangen seien, wie Kommissionssprecher Christian Wigand bereits am Donnerstag bekannt gab. Demnach wurden EU-weit bisher 17,5 Milliarden Euro eingefroren.
Bei den Vermögenswerten handle es sich um materielle und immaterielle Vermögenswerte - einschließlich Immobilien, Konten und Unternehmensanteile, wobei diese allesamt bundesweit verstreut seien, hieß es weiter. Nähere Details, auch die konkrete Personenanzahl, könnten aus "Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes" nicht genannt werden.
Zuständig für die Umsetzung der Sanktionen ist in Österreich die Task Force "Sanktionen" unter Leitung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Innenministerium. Geleitet wird die Task Force vom stellvertretenden DSN-Direktor David Blum.
Ein "Einfrieren" von Vermögenswerten stelle sich in der Praxis wie folgt dar: Die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten gebe zunächst bekannt, gegen wen sich die EU-Sanktionen richten würden (natürliche oder juristische Personen). Die zuständigen Behörden in Österreich führten sodann Ermittlungen durch, welche davon abhingen, um welche Art von Gütern es sich bei den sanktionieren Rechtspersonen handle, so das Innenministerium. Diese könnten auch durch entsprechende Hinweise ausgelöst werden. Bei einer Immobilie beispielsweise werde im Grundbuch geprüft, ob eine sanktionierte Person eingetragen sei. Bei einem Treffer werde das zuständige Gericht informiert, dass es sich hierbei um eine sanktionierte Immobilie handle.
Anders gelagert sei der Fall bei Bankkonten, da hier die Österreichischen Nationalbank entsprechende Maßnahmen setze, damit die sanktionierte Person keinen Zugriff auf ihr Vermögen habe. Bei Wirtschaftsgütern, die nicht in entsprechenden behördlichen Registern aufscheinen würden, sei die Identifizierung und das Einfrieren deutlich schwieriger. Die konkrete Vorgehensweise unterscheide sich stets vom Einzelfall.
"Nur ein Bruchteil der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU haben einen unmittelbaren Bezug zu Österreich. Daher stehen wir in engem Austausch mit unseren Europäischen Partnern, um die grenzüberschreitende Sanktionsumsetzung zu garantieren", erklärte Blum.
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