Korrupt für den guten Zweck? Prozess gegen Chorherr, Benko und andere
Konnten sich Investoren durch Spenden an einen Sozialverein Vorteile bei Widmungsverfahren erwarten? Der frühere Wiener Grünen-Politiker Chorherr und mitangeklagte Unternehmer weisen die Vorwürfe zurück.
Wien – Das mediale Interesse war groß. Erwartungsgemäß. Auch deshalb war es im Großen Schwurgerichtssaal am Dienstag sehr eng. Schließlich war die Anzahl an Beschuldigten nicht klein. Zehn Männer mussten auf der Anklagebank Platz finden. Auch ihre Anwälte brauchten Raum.
Im Zentrum des Korruptionsprozesses steht der frühere Grünen-Politiker Christoph Chorherr. Der ehemalige Gemeinderat, der unter anderem Planungssprecher der Grünen war, war aufgrund seines sozialen Engagements eng mit dem Verein S2Arch verbunden. Er war auch Obmann des Vereins. Ziel des Vereins war unter anderem die Unterstützung von Schulprojekten in Afrika.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht einen Zusammenhang zwischen Chorherrs Position als Planungssprecher (zum besagten Zeitraum waren die Grünen in Wien in einer Koalition mit der SPÖ) und den Spenden von namhaften Immobilienunternehmern an den Verein. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren erwartet haben. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Chorherr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vor. Den Unternehmern wirft sie Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen vor.
Zu den Mitangeklagten gehören unter anderem der Tiroler Großinvestor René Benko, der Industrielle Michael Tojner, die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler sowie der Investmentbanker Wilhelm Hemetsberger. Chorherr, so versicherte sein Verteidiger Richard Soyer zum Auftakt des Prozesses, sei der Meinung gewesen, dass man mit den Bürgern der Stadt auf Augenhöhe kommunizieren solle – auch mit Bauwerbern. Er habe die Hypothese vertreten, dass nur so die Interessen der Stadt bestmöglich gewahrt werden könnten. Es sei ihm um anspruchsvolle Projekte gegangen. Niemals seien Ansinnen an ihn gestellt worden, für Spenden Gegenleistungen zu erbringen. Es sei immer mit offenen Karten gespielt worden. „Dass Unternehmer berechtigte Interessen verfolgen, ist legitim“, befand Soyer. Aber die Vorgänge würden keine Anklage rechtfertigen. Der Anwalt begründete die Tatsache, dass 2011, also kurz nach Regierungseintritt der Grünen in Wien, die Spenden angestiegen seien: Dies habe damit zu tun, dass Chorherr ab diesem Zeitpunkt öffentlichwirksamer aufgetreten sei. Jedoch: Chorherr habe sich schon 2003 bzw. 2004 für das Engagement in Afrika entschieden. Dass Unternehmer solche Projekte mitfinanzieren, sei ebenfalls nicht unanständig. Chorherr sei es um das Gemeinwohl gegangen. Allerdings gab der Verteidiger auch Fehler zu. Chorherr hätte die Vereins-Obmannschaft schon vor 2011 zurücklegen müssen. Die Botschaft sei bei Chorherr angekommen. Darum habe er auch um Diversion angesucht. Diese wäre rechtlich zulässig gewesen, ohne Schuldspruch und unter Wahrung der Unschuldsvermutung.
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Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah dies naturgemäß anders. Jeder in Wien habe gewusst, dass man gegen Spenden bekomme, was man wolle. Dafür gebe es nun Beweise. Chats von Tojner (auf dessen beschlagnahmtem Handy) würden belegen, dass davon ausgegangen worden sei, dass man Einfluss auf die Politik nehmen könne, „um sein Projekt“ durchzubringen. „Ohne Chorherr kein Projekt, so einfach ist das“, zeigte sich der Anklagevertreter überzeugt. „Zeigen sie uns, dass der Kampf gegen Korruption kein sinnloser ist“, bat der Vertreter der Anklage die Schöffen.
Anwalt Karl Liebenwein führte für seinen Mandanten Michael Tojner aus, warum die Anklage zu Unrecht erhoben wurde. Im Zentrum der Vorwürfe steht das Heumarkt-Projekt beim Hotel Intercontinental. Das Verfahren habe sich über viele Jahre gezogen, betonte der Verteidiger. Und alle Schritte seien stets öffentlich und transparent durchgeführt worden. Tojner habe das Areal revitalisieren wollen. „Die Idee entspricht seiner Begeisterung für Architektur und Stadtgestaltung.“ Viele Personen seien damit befasst gewesen, nicht nur Chorherr. Dieser sei ein Gemeinderatsmitglied wie 99 andere gewesen, betonte Liebenwein.
Scharfe Kritik gab es von Stefan Prochaska, dem Anwalt von Benko. Eine derartige Anklage habe er „noch nie gelesen“. Er monierte, dass Benko nicht einvernommen worden sei. Hätte man das gemacht, hätte Benko gesagt, dass seine Firma Signa das Projekt am Wiener Hauptbahnhof, um das es der Staatsanwaltschaft geht, erst ein Jahr nach der Spende gekauft habe. Zudem spende Benko für viele karitative Zwecke.
Alle Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten – bekennen sich nicht schuldig. Wiederholt verwiesen sie zum Prozessauftakt auf fehlerhafte Ausführungen in der Anklageschrift zum Aufgabengebiet Chorherrs. Der Politiker wird unter anderem als Mitglied der Stadtregierung, Planungsstadtrat oder nicht amtsführender Stadtrat bezeichnet. Tatsächlich übte er zum inkriminierten Zeitpunkt, also ab 2011, keine dieser Funktionen aus. Chorherr war hingegen Gemeinderat und grüner Planungssprecher.
Vorerst sind unter dem Vorsitzenden Richter Michael Tolstiuk zehn Verhandlungstage anberaumt worden. (misp)