Kein Beweisverwertungsverbot
Beweis zählt mehr als Datenschutz: Verkehrssünder mit Fotos anzeigen
Wer falsch parkt, kann nicht nur von Magistrat oder Polizei belangt werden, auch Privatpersonen dürfen Verkehrssünder anzeigen.
© Böhm
Wer in Österreich Verkehrssünder anzeigt, darf Filmaufnahmen und Fotos vorlegen. Ein Fall in Bayern stellte die dortige Rechtslage auf den Kopf.