Kein Beweisverwertungsverbot

Beweis zählt mehr als Datenschutz: Verkehrssünder mit Fotos anzeigen

Wer falsch parkt, kann nicht nur von Magistrat oder Polizei belangt werden, auch Privatpersonen dürfen Verkehrssünder anzeigen.
© Böhm

Wer in Österreich Verkehrssünder anzeigt, darf Filmaufnahmen und Fotos vorlegen. Ein Fall in Bayern stellte die dortige Rechtslage auf den Kopf.

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