Formulierungen in der Wahlordnung

Wirbel rund ums Wahlrecht: Depaoli fordert „Wartefrist" auch für Studierende

Formulierungen in der Innsbrucker Wahlordnung unterscheiden sich zwar von der Tiroler Gemeindewahlordnung. Laut Gemeindeabteilung dürfen aber z. B. Studierende in ganz Tirol ohne „Wartefrist“ wählen.
© imago/Eibner

Eine Polit-Mehrheit in Innsbruck will für Unionsbürger ein Jahr Wartefrist bei Kommunalwahlen, weil das auch im Rest Tirols gelte. Doch die Gemeindeabteilung widerspricht dieser Ansicht.

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