„Reines Eigeninteresse"

Weiter Trubel um Wahlrecht für „Zugezogene" in Innsbruck

Innsbruck – In allen Tiroler Gemeinden, nicht nur in Innsbruck, dürfen Unionsbürger sofort nach Hauptwohnsitzmeldung auf Kommunalebene wählen – wenn ihr Aufenthalt offensichtlich nicht nur vorübergehend ist. Für Studierende gilt somit z. B. keineswegs ein Jahr Wartefrist. Von dieser rechtlichen Klarstellung der Gemeindeabteilung auf TT-Anfrage sehen sich Grüne und NEOS bestätigt. Dass eine Gemeinderatsmehrheit genau eine solche Wartefrist einführen will (die offizielle Stellungnahme des Landes steht noch aus), lässt sie den Kopf schütteln.

Die grüne Klubobfrau Janine Bex zeigt sich daher erfreut, dass eine „so schnelle und eindeutige Klärung“ durch die Gemeindeabteilung den „demokratiepolitischen Angriff auf das Wahlrecht von UnionsbürgerInnen ausbremst“. Sehr kritisch sehe sie, dass die „Rechtsallianz aus FPÖ, FI und ÖVP“ nicht mehr den lang geübten Weg gehe, derartige Anträge an den Stadtsenat und von dort zur juristischen Abklärung an den Rechtsausschuss zu verweisen.

Als „genauso schockierend wie offensichtlich“ bezeichnet Susanna Riedlsperger, Landesvorsitzende der JUNOS, die Motive von Antragsteller Gerald Deapoli („Gerechtes Innsbruck“) und der Fraktionen, die zustimmten: „Studierende sind die Wählergruppe, bei denen die Parteien rechts der Mitte tendenziell schlechter abschneiden. Diese jetzt aus reinem Eigeninteresse von ihrem Wahlrecht fernzuhalten, ist demokratiefeindlich und des Gemeinderats nicht würdig.“ Für Lukas Schobesberger, Vorsitzender der JUNOS-Studierenden und stellvertretender Vorsitzender der ÖH Innsbruck, ist Depaolis Vorstoß „peinlich“. (TT, md)

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