COFAG und ABBAG beschäftigten U-Ausschuss
Der ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss hat sich am Mittwoch der Coronafinanzierungsagentur (COFAG) und ihrer Muttergesellschaft, der ABBAG gewidmet. Die Befragung kreiste um Mehrfachtätigkeiten, Doppelgleisigkeiten und Boni. Während die Opposition einen "Selbstbedienungsladen" bzw. Intransparenz ortete, verteidigte der ehemalige Geschäftsführer der COFAG, Bernhard Perner, deren Einrichtung. Zu den ABBAG-Boni nahm Aufsichtsratschef Wolfgang Nolz Stellung.
Die Opposition kritisiert die Konstruktion der COFAG als "intransparent" und sieht in ihrer Muttergesellschaft ABBAG einen "Selbstbedienungsladen". Die COFAG-Struktur sei aus zwei Gründen geschaffen worden, nämlich um die parlamentarische Kontrolle auszuschalten und dafür zu sorgen, dass die Betriebe weniger Rechtssicherheit haben, hieß es. In der ABBAG wiederum habe es "absurde Gehaltskonstruktionen und Bonuszahlungen" gegeben, kritisierten auch die Grünen. Und auch der Rechnungshof hatte in seinem Bericht kein gutes Haar an der COFAG gelassen. In puncto Corona-Hilfen sprachen die Prüfer von einem "beträchtlichen Überförderungspotenzial". Tadel gab es auch für die Errichtung und Besetzung der Leitungs- und Kontrollorgane.
Perner verteidigte am Mittwoch die damalige Vorgehensweise. Der Grund, warum die ABBAG zunächst ins Spiel kam, waren die Erfahrungen aus der Finanzkrise. Da aber die Durchführung durch die ABBAG selbst nicht gesetzlich gedeckt gewesen sei, habe es eine Neuregelung gebraucht - nämlich die COFAG. Man habe dabei auf die Finanzverwaltung und die Expertise im Finanzministerium zurückgegriffen, sich aber auch externer Dienstleister wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bedient, schließlich galt es, "sehr rasch Know-how und Ressourcen aufzubauen". Die Beraterkosten machten in dem vom Rechnungshof betrachteten Zeitpunkt knapp 21 Mio. Euro aus.
Perner verteidigte zudem seine Mehrfachfunktionen. Dass er etwa Alleingeschäftsführer der COFAG-Mutter ABBAG und gleichzeitig im Kabinett des Finanzministers tätig war, "war möglich und synergiemäßig gut, weil sich meine Aufgabenbereiche weitgehend gedeckt haben". Dass er zwischenzeitlich auch noch ÖBAG-Prokurist war, sei möglich gewesen, weil die Arbeit bei der ABBAG sehr projektbezogen war und zwischen ABBAG und ÖBAG Synergien genutzt wurden.
Thematisiert wurden auch nachträglich gewährte Boni an den damals bereits aus seiner Funktion ausgeschiedenen ABBAG-Geschäftsführer Michael Mendel sowie an Perner selbst. Mendel hatte im Jahr 2016 die für die Banken-Abwicklungen zuständige ABBAG verlassen, über acht Monate später wurde die Bonusvereinbarung geschlossen, durch die er im Jahr 2020 1,5 Mio. erhielt.
Die Boni seien für Tätigkeiten im Zuge des Abbaus der ehemaligen Hypo Alpe Adria vereinbart worden, so Perner. Die Leistung habe darin bestanden, das Risiko der Republik zu reduzieren, aktiv Verhandlungen zu führen und Transaktionen umzusetzen. Dass der Bonus für Mendel erst schlagend geworden sei, als dieser schon ausgeschieden war, begründete Perner damit, dass die Parameter erst im Nachhinein feststanden. "Dass es grundsätzlich einen geben soll, war schon vorher vereinbart", so Perner.
ABBAG-Aufsichtsratschef Nolz, langjähriger Sektionschef im Finanzministerium, betonte bei seiner Befragung am Nachmittag, dass die Bonuszahlung ein Wunsch des damaligen Finanzministers Hans Jörg Schelling (ÖVP) gewesen sei. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, ob Schelling direkt oder Perner ihm das gesagt habe. Der Minister als Gesellschaftsvertreter könne eine Weisung erteilen, und das sei offenbar geschehen, erklärte Nolz: "Die hätte vielleicht verschriftlicht werden sollen." Aber wenn Schelling eine mündliche Weisung erteile, dann sei das so zu machen.
Ihm sei dazu heuer im Februar eine Erklärung vorgelegt worden, die er unterzeichnet habe - zu einem Zeitpunkt, wo das Geld schon längst ausbezahlt war. Auf die Frage, ob der Bonus für Mendel schon in dessen Vertrag vereinbart war, sagte Nolz, im ursprünglichen Vertrag sei nur gestanden, dass ein Bonus vereinbart werden kann. "Mehr stand da nicht drinnen".
Die Befragung der dritten Auskunftsperson, ein für die Bankenabwicklung zuständiger Bereichsleiter in der Finanzmarktaufsicht (FMA), ging sich am Mittwoch wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr aus.