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Was nach dem Crash zu tun ist

Was muss ich tun, damit meine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gewahrt werden und ich keine Strafe bekomme? Darüber informiert Rechtsanwältin Kristina Gruber-Mariacher.

Muss ein Verkehrsunfall angezeigt werden?

Kristina Gruber-Mariacher: Egal ob Beteiligter oder Zeuge – wenn es Verletzte gibt, ist jeder verpflichtet, sofort Erste Hilfe zu leisten und die Polizei zu verständigen. Nach einem Sachschadenunfall muss die Polizei verständigt werden, wenn die Beteiligten einander Namen und Anschrift nicht nachweisen können. Die Polizei muss auch informiert werden, wenn Geschädigte unbekannt sind, z. B. bei Schäden an geparkten Fahrzeugen oder Verkehrszeichen.

Kristina Gruber-Mariacher: „Alle Spuren nach einem Verkehrsunfall – z. B. Glassplitter, Bremsspuren – sollten fotografiert werden.“
© CHRISTOF GAGGL

Das Unterlassen dieser Verständigungspflicht kann zu einer Bestrafung wegen Fahrerflucht führen, was wiederum zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. Sollte die Schuldfrage nicht für beide Seiten geklärt sein, so ist die Beiziehung der Polizei (Gebührenpflicht € 36,00) zur Aufnahme von Unfallort, -zeit und -Umständen sowie zur Dokumentation von objektiven Beweisen ratsam.

Warum ist es wichtig, Lichtbilder von der Unfallstelle anzufertigen?

Gruber-Mariacher: Alle Spuren nach einem Verkehrsunfall, wie z. B. Unfallsendlage, Glassplitter, Bremsspuren, Fahrzeugschäden, sollten fotografiert werden. Vor allem sollten Übersichtsfotos angefertigt werden, damit der Unfall auch später für einen Kfz-technischen Sachverständigen gut rekonstruierbar ist.

Muss ein Unfallbericht ausgefüllt werden?

Gruber-Mariacher: Ein ausgefüllter Unfallbericht erleichtert die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Das Formular wurde für eine umfassende Datenerhebung erstellt und sollte nach jedem Unfall möglichst vollständig ausgefüllt werden.

Ist man verpflichtet, den Unfall bei seiner Versicherung zu melden?

Gruber-Mariacher: Bei allen Kfz-Haftpflichtversicherungen besteht die Anzeigepflicht des Verkehrsunfalls binnen 1 Woche ab Kenntnis. Diese Bestimmung gilt auch für die meisten Kfz-Kaskoversicherungen. Eine Unterlassung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Anzeigepflicht besteht unter Umständen auch beim Arbeitgeber.

Wann ist ein Gang zum Rechtsanwalt erforderlich?

Gruber-Mariacher: Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist in jedem Fall ratsam, da die Verschuldensfrage überprüft wird und er auch die Korrespondenz mit den Versicherungen führt. Im besten Fall kostenlos, wenn eine Kfz-Rechtsschutzversicherung besteht. Unsere Kanzlei ist auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen spezialisiert. Wir beraten Sie gerne – kompetent, rasch und unkompliziert.

Kontakt und weitere Infos: RA Dr. Kristina Gruber-Mariacher

kanzlei@gruber-pedevilla.at

www.rechtsanwaltskanzlei-lienz.at