Ein Schaden kommt selten allein
Ein Unfall ist ein belastendes Ereignis, das oft mit Personen- oder Sachschäden verbunden ist. Über Ihre Rechte als Geschädigter informiert Rechtsanwältin Bianca Außerlechner-Walter.
Die Schäden wie auch die Ersatzansprüche bei einem Unfall können vielfältig sein. Sie reichen von der Körperverletzung über den Fahrzeugschaden, die mitgeführte beschädigte Lieblingssonnenbrille bis zum Verdienstentgang.
Grundsätzlich gilt das Verschuldensprinzip: Der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung haben den gesamten entstandenen Schaden auszugleichen. Im Falle einer Körperverletzung sind sämtliche Heilungs- und Behandlungskosten – darunter fallen etwa auch anschließende Therapiekosten – zu ersetzen. Darüber hinaus ist gegebenenfalls Schmerzensgeld zu leisten. In der Regel wird ein medizinischer Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens über die Verletzung sowie mit der Ausmittlung der Schmerzperioden beauftragt.
Das penible Dokumentieren der Verletzungen und die Führung eines Schmerztagebuches, in dem die Art und die Dauer der Schmerzen festgehalten werden, kann sich dabei als sehr hilfreich erweisen. Unter Umständen sind auch Pflegekosten oder die Kosten für eine Haushaltshilfe zu ersetzen. Ist eine Verletzung so gravierend, dass sie zu einer Entstellung und damit zu einer Minderung der Heiratschancen führt, ist auch dies abzugelten. Auch Spät- und Dauerfolgen müssen beachtet und gegebenenfalls abgegolten werden.
Wurden Sachschäden verursacht, so sind grundsätzlich die Reparaturkosten zu ersetzen. Auch Sachschäden werden von Sachverständigen begutachtet und bewertet. Verzichtet man auf eine Reparatur, ist die eingetretene Wertminderung zu ersetzen. Was aber, wenn ein Totalschaden vorliegt? Ein solcher liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges wesentlich (=mehr als 10 %) übersteigen würden. In diesem Fall ist lediglich der Wiederbeschaffungswert, abzüglich eines allfälligen Restwertes, zu ersetzen. In Grenzfällen lohnt es sich häufig, nachzuverhandeln und doch die Reparaturfreigabe zu erlangen. Werden recht neue Fahrzeuge beschädigt, ist regelmäßig auch die merkantile Wertminderung abzugelten.
In vielen Fällen ist es möglich, Ersatzansprüche mit anwaltlicher Hilfe bereits außergerichtlich in voller Höhe durchzusetzen und einen Zivilprozess oder eine Privatbeteiligung im Strafverfahren zu vermeiden.
Kontakt und weitere Infos:
RA Dr. Bianca Außerlechner-Walter