Gehsteigbau von Hart nach Fügen muss aus taktischen Gründen warten
Fügen, Hart – Ohne Taschenlampe geht es nicht: Wer in der dunklen Jahreszeit von Fügen am Sportzentrum vorbei Richtung Hart zur Zillerpromenade oder retour spaziert, setzt sein Leben aufs Spiel, wenn er sich nach Sonnenuntergang als Fußgänger nicht durch ein Licht bemerkbar macht. Denn einen Gehsteig oder Laternen gibt es entlang der engen zweispurigen Landesstraße auf dem letzten Abschnitt vor der Harter Gemeindegrenze nicht.
Und das wird bis auf Weiteres so bleiben. „Da muss wohl erst ein Kind überfahren werden, damit was passiert“, meint ein Zillertaler kopfschüttelnd. Wie berichtet, ist im Zuge der Umfahrung Fügen-Nord (B169) eine Gehsteig-Errichtung geplant. Doch wann mit dem großen Straßenbauvorhaben begonnen werden kann, steht in den Sternen. Manche Zillertaler glauben, es werde nie mehr umgesetzt.
„Der Baubescheid liegt in dritter Instanz in Wien. Die zweite Instanz hat das Land zu hundert Prozent gewonnen, eine ordentliche Revision war nicht zulässig. Doch zwei Grundbesitzer entschieden sich für eine außerordentliche Revision“, informiert BM Dominik Mainusch (Fügen) und spricht von „reiner Zeitverzögerung“. Die Gemeinde Fügen sei in der Causa längst nur noch Beifahrer, die weder Verhandlungen führen noch Verträge abschließen könne. Mainusch sagt, er sei mit seinem Latein am Ende, wie er den Bau der Straße vorantreiben könne. Das sei jetzt reine Landessache. Der Gehsteig nach Hart ist es allerdings nicht. Warum dessen Bau nicht vorziehen? „Im Zuge des Straßenprojektes sind die Entschädigungen für die vom Gehsteigbau betroffenen Grundbesitzer mit dem Land aufzuwickeln. Wir als Gemeinde müssten da wahrscheinlich ewig verhandeln. Es geht nicht um Kostenersparnisse, sondern um bessere Erfolgsaussichten bei den Grundverhandlungen“, argumentiert der Fügener Ortschef. Glücklich sei auch er nicht mit der derzeitigen Situation. (ad)