WKStA bekam wegen Kanzleramts-Mails in erster Instanz recht
Das Straflandesgericht wies den Einspruch rund um die Sicherstellungsanordnung ab bzw. zurück. Die Republik wendet sich nun an das Oberlandesgericht Wien.
Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht. Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen, berichtete der Standard online. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.
Die WKStA interessiert sich für die E-Mails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hatte dies im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der „Fürsorgepflicht des Dienstgebers" gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.
Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut Standard nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig. (APA)
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