Fahrlässige Tötung

Kind kam beim Spielen auf Bauernhof ums Leben: Prozess gegen Landwirt

Salzburg – Ein tragischer Unfall im Sommer 2022 auf einem Bauernhof im Flachgau, bei dem ein neunjähriger Bub ums Leben gekommen war, hat nun strafrechtliche Konsequenzen für den Landwirt und dessen pensionierten Vater. Sie müssen sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung am 30. Jänner 2023 am Bezirksgericht Oberndorf verantworten. Das Kind war beim Spielen auf einem mit Korn beladenen Traktoranhänger unter das Getreide geraten, bewusstlos geworden und im Spital gestorben.

Der Neunjährige war am 18. Juli auf dem Bauernhof zu Besuch und hatte mit dem um ein Jahr jüngeren Buben des Landwirtes auf dem Kipp-Anhänger gespielt, der mit einer etwa 60 Zentimeter hohen Getreide-Schicht beladen war. Der Kipper war rund 45 Grad angehoben, damit die Körner abgeladen und über ein Rohr zu einem Schneckenantrieb befördert werden.

Landwirt schaufelte das Kind frei

Die beiden Kinder nutzten den gekippten Anhänger als Rutsche. Dabei geriet der Neunjährige am Beginn des Rohres in den Sog. Mit seinem Rücken blockierte er den Abfluss des Getreides und wurde in der Folge vom nachkommenden Korn verschüttet. Als der jüngere Bub den Unfall mitbekam, schlug er sofort Alarm.

Der Landwirt schaufelte das Kind frei und barg es. Der Notarzt reanimierte den Buben, der danach mit dem Rettungshubschrauber ins Uniklinikum Salzburg geflogen wurde. In der Nacht ist das Kind dort gestorben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft den beiden Angeklagten sinngemäß vor, sie hätten dem Kind das Spielen auf dem Kipp-Anhänger erlaubt, obwohl dies während des Betriebes des Anhängers laut der Bedienungsanleitung verboten ist.

Anhänger darf unter diesen Umständen nicht betrieben werden

In dem Strafantrag heißt es konkret, die Beschuldigten hätten dem Neunjährigen „gemeinsam als Mittäter als Aufsichtspersonen" gestattet, auf dem in Betrieb befindlichen Kipp-Anhänger während des Abladevorganges von Getreide zu spielen. Sie hätten dadurch entgegen den Vorschriften der Allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in der Bedienungsanleitung des Kipp-Anhängers gehandelt, „wonach vor jeder Inbetriebnahme darauf zu achten ist, dass sich niemand im Nahbereich aufhält (besonders Kinder) und das Betreten während des Kippvorganges verboten ist".

Der Landwirt und der Pensionist hätten dadurch den Tod des Neunjährigen herbeigeführt, wie Gerichtssprecher Peter Egger am Mittwoch in einer Medienaussendung aus dem Strafantrag zitierte. (APA)

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