Covid-Novelle

Aus für 3G-Regelung in Krankenhäusern und Co ab Freitag, Maske bleibt

Der bisherige Aushang am Eingang der Innsbrucker Klinik. (Archivfoto)
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung

Ab Freitag brauchen Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen keinen gültigen 3G-Nachweis mehr. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.

Wien – Künftig entfällt die 3G-Regelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag in einer Aussendung mit. Die entsprechende Novelle zur geltenden Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll am Donnerstag kundgemacht werden und am Freitag in Kraft treten.

Konkret heißt das: Ab Freitag brauchen Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen keinen gültigen 3G-Nachweis mehr. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen. Einzelnen Bundesländern und Gesundheitseinrichtungen steht es offen, die 3G-Regel oder eine Testpflicht beizubehalten, hieß es seitens des Ministeriums.

Maske als Schutz vor Grippe, RSV und Corona

Begründet wird die Novelle mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort trete derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona auch etwa die Grippe oder das RS-Virus. Dagegen stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.

„Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend”, wurde Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zitiert. Immer stärker habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben. Die Verpflichtung, sich über Monate hinweg laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, sei zudem vielfach eine Belastung für das Personal. Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen bedeuten zusätzlichen Aufwand für das Personal. Deshalb hält das Gesundheitsministerium das Auslaufen der 3G-Regel für geboten.

Die Bundesländer und Einrichtungen können in ihrem Wirkungsbereich weiterhin auch strengere Regelungen vorsehen und die 3G-Regelung oder eine Testpflicht weiterführen. Die Novelle zur 2.Covid-19-Basismaßnahmenverordnung wird noch am Donnerstag im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Sie tritt schon am (morgigen) Freitag in Kraft. Gültig ist sie vorerst bis 28. Februar 2023. „Sollte sich an der derzeitigen Situation etwas ändern, ist eine Neufassung der Corona-Verordnung jederzeit möglich”, so Rauch.