Häftling prellte Mithäftling: Drei weitere Monate Haft
Nicht mehr zu nahe kommen sollten sich in der Justizanstalt wohl ein einstiger Einbrecherkönig und ein Araber. Dieser hatte den 35-Jährigen für eine Dose Tabak einst gebeten, ihm im Freigang doch eine mit 100 Euro aufgeladene Zahlungskarte zu besorgen. Das Überweisungsformular für das Haftkonto ließ der Araber teils vom „im Schreiben versierten“ 35-Jährigen ausfüllen. Dass auf dessen Konto dann nicht 100, sondern 850 Euro landeten, brachte diesem am Landesgericht nun eine Anklage wegen schweren Betruges ein. Bitter für den 35-Jährigen, der für seine Einbrüche ohnehin schon knapp fünf Jahre abzusitzen hat.
„Herr Rat! Diesmal bin ich wirklich zum ersten Mal unschuldig!“, beteuerte der 35-Jährige. Mit der Entlassung am 24. Juni wird es nun aber wieder nichts. So arbeitete Richter Gerhard Melichar im Prozess zwar heraus, dass der Geprellte das Formular schlicht falsch ausgefüllt hatte und an der überhöhten Überweisung selbst schuld war. Dabei hatte sich der überaus eloquente Einbrecher aber verplappert: „I hab über seine Dummheit eh no grinsen müssen, wie ich die 850 Euro auf meinem Konto gesehen habe!“ Und Aus war es mit dem Freispruch. Statt Betrug lautete das Delikt nämlich nun auf Unterschlagung. Schließlich hatte der Einbrecher die wissentlich irrtümlich angewiesenen 850 Euro nur zu gut brauchen können – nämlich auf seiner einmonatigen Flucht vom Freigang. Drei weitere Monate Haft nahm er deshalb unter Tränen zur Kenntnis.
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Großen Aufwand rief gestern der Prozess rund um die Verleumdung von Polizisten wegen einer angeblichen Verletzung hervor. Die Angeklagte musste nämlich aus Osttirol anreisen und war taubstumm. Im Beisein einer Gebärdendolmetscherin ging dann aber alles ganz schnell. Die Angeklagte entschuldigte sich für die Angaben und akzeptierte eine Diversion mit 200 Euro Gebühren. (fell)