Sterbehilfe

Weniger als zehn assistierte Suizide vollzogen

Wer freiwillig und assistiert aus dem Leben scheiden will, kann das seit einem Jahr tun, muss aber viele Hürden nehmen.
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Wien – Seit bald einem Jahr gibt es in Österreich die rechtliche Möglichkeit für assistierten Suizid. Grundlage dafür ist das Sterbeverfügungsgesetz. Dafür sind Aufklärungsgespräche mit Ärzten verpflichtend. Zwei Mediziner müssen unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte, einer davon muss über eine palliativmedizinische Ausbildung verfügen. Die Errichtung der Sterbeverfügung erfolgt durch einen Notar.

Wie das Gesundheitsministerium bekannt gegeben hat, wurden mit Stand Dezember 2022 österreichweit 111 Sterbeverfügungen errichtet, was nicht automatisch mit der Abgabe des letalen Präparats aus der Apotheke gleichzusetzen ist. Bis dato wurden 90 Präparate abgegeben, doch die Anzahl der zum Einsatz gekommenen Präparate befindet sich nur im einstelligen Bereich – ebenso die Zahl der retournierten Präparate.

In Tirol bieten nach Auskunft der Tiroler Ärztekammer zwölf Ärzte Beratung an. Die Liste können Mediziner bei Bedarf erfragen. Andere Ärztekammern stellen die Liste auch ins Netz, das ist in Tirol nicht der Fall.

Der Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) ist die derzeitige Regelung zu wenig ausgereift. Weil die Hürden zu hoch seien, arbeitet der Anwalt der einstigen Beschwerdeführer, Wolfram Proksch, an einer weiteren Verfassungsbeschwerde.

Mit der Ermöglichung des assistierten Suizids wurde auch ein Ausbau der Palliativversorgung verknüpft. 21 Mio. Euro stellte der Bund im Jahr 2022 dafür zur Verfügung. Aufgeteilt nach dem Bevölkerungsschlüssel, entfallen rund 1,8 Mio. auf Tirol. Die Gesamtausgaben für die Tiroler Hospiz- und Palliativversorgung (ohne Palliativbetten) belaufen sich 2022 auf rund 6,3 Mio. 340 ehrenamtliche Hospizbegleiter sind im Bundesland derzeit im Einsatz. (sabl, car)