Land rügt Bürgermeister Willi: Auflösung des Innsbrucker Personalamts war nicht rechtskonform
Innsbruck – Nächste Niederlage für den Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne). Zunächst musste er die von ihm veranlasste Auflösung des Personalamts zurücknehmen. Das verlangte der Gemeinderat in der Sitzung am 24. November. Nun urteilt das Land Tirol, dass die Vorgangsweise Willis nicht in Einklang mit dem Stadtrecht zu bringen ist.
Der Bürgermeister kann zwar die Zahl der Abteilungen und Aufteilung der Geschäfte im Stadtmagistrat festsetzen. Auch darf er Stabsstellen schaffen. Aber typische Aufgaben des Stadtmagistrats – wie eben die Verwaltung des Personals – kann er nicht einfach so dem Geschäftsbereich des inneren Dienstes entziehen.
Willi erklärte am Dienstag: „Die Rechtsmeinung der Gemeindeaufsicht ist ohne Einschränkung zu akzeptieren”. An den Empfehlungen des Kontrollamtes werde gearbeitet und die Leitungsstelle ausgeschrieben. „Großes Thema ist und bleibt die Gehaltsreform.”
Scharfe Kritik von ÖVP und FPÖ
Für ÖVP-Klubobmann Christoph Appler zeigte der Vorfall, „wie selbstherrlich Georg Willi in der Vergangenheit agiert hat”. Er legte ihm zudem nahe, über einen Rücktritt nachzudenken: „Wer solche schweren Rechtsverfehlungen begeht und die Verwaltungsstrukturen aus machtpolitischem Kalkül torpediert, sollte selbst überlegen, ob man weiter das Amt ausüben kann.”
In dieselbe Kerbe schlug FPÖ-Vizebürgermeister Markus Lassenberger: „Bürgermeister Willi erlebt ein politisches Waterloo nach dem anderen. Wann erkennt er endlich, dass er der falsche Mann am falschen Platz ist?”. Willi agiere wie „Ludwig der Sonnenkönig, absolutistisch und menschenfern”, fand Lassenberger.
Enormer Vertrauensverlust
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Nach heftiger Kritik
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Auslöser der Causa war ein Kontrollamtsbericht, worin unter anderem hohe Zulagen, Sonderbehandlungen und -verträge für einzelne Mitarbeiter in Willis Umfeld und Sondervereinbarungen für die Personalchefin kritisiert wurden. Georg Willi hatte daraufhin im Alleingang das Personalamt aufgelöst, um deren Leiterin vor der Abberufung durch den Stadtsenat zu bewahren. Gleichzeitig schuf er für sie eine Stabsstelle Personalmanagement, die ihm direkt unterstellt sein sollte.
Der Gemeinderat verlangte, dass der Bürgermeister die Änderung der Magistratsgeschäftsordnung – also die Auflösung des Personalamts – zurücknehmen sollte. Willi ließ diese Forderung von der Gemeindeaufsicht prüfen. Und diese befand, dass nach dem Beschluss des Gemeinderats die vom Bürgermeister veranlasste Änderung aufzuheben ist. Laut Gemeindeaufsicht kommt dem Gemeinderat nämlich ein Weisungsrecht gegenüber dem Bürgermeister zu.
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