EU-Kommission genehmigt deutsche Milliardenhilfen für Uniper
Brüssel/Düsseldorf – Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper genehmigt. Berlin darf das Unternehmen mit bis zu 34,5 Milliarden Euro unterstützen, wie die Wettbewerbshüter Dienstagabend mitteilten. Bereits am Freitag hatte die Kommission der Verstaatlichung des Unternehmens unter fusions- und kartellrechtlichen Aspekten zugestimmt. Damit ist der Weg für die Verstaatlichung frei.
Die Maßnahme werde es Uniper erlauben, seine Kunden weiter zu versorgen und helfen, ernsthafte Störungen des deutschen Gasmarktes zu vermeiden. Konkret geht es bei der deutschen Maßnahme laut EU-Kommission um eine sofortige Kapitalerhöhung von acht Milliarden Euro. Darüber hinaus ist eine weitere Kapitalerhöhung bis 2024 von bis zu 26,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Uniper ist wegen des russischen Gaslieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Preise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teuerer auf dem Markt kaufen, um alte Lieferverträge zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt.
Insolvenz hätte Kunden in Schwierigkeit gebracht
Der Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Kunden ebenfalls in Schwierigkeiten gebracht hätte.
Fällt ein Energielieferant aus, springen für gewöhnlich Stadtwerke ein. Da Uniper diese regionalen Grundversorger aber zu seinen Kunden zählt, kämen auch sie ins Wanken. Sie müssten das Erdgas zu höheren Preisen woanders beschaffen. Die weitergegebenen Kosten würden wiederum Millionen Haushalte und viele Unternehmen belasten.
Staatshilfe unterliegt europäischen Regeln. Die EU-Kommission als Hüterin eines fairen Wettbewerbs prüft, ob diese diskriminierend in den Markt eingreift. Wenn Deutschland beispielsweise ein bestimmtes Unternehmen so stark bezuschussen würde, dass es einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängen könnte, wäre dies nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Durch die Wettbewerbsregeln soll auch sichergestellt werden, dass keine Monopole entstehen, die willkürlich Preise erhöhen könnten. (APA/dpa)