Vor einem Jahr fiel Verbot

Notausgang, der mit Tabus bricht: Ein Jahr ohne Verbot der Sterbehilfe

Der Verfassungsgerichtshof gab den Anstoß und hob das absolute Verbot der Beihilfe zum Suizid auf.
© imago

Vor einem Jahr ist das Verbot der Beihilfe zum Suizid gefallen. Wer diese Möglichkeit nutzen will, muss ein strenges Prozedere abarbeiten. Nur wenige Personen haben das bisher gemacht.