Vor einem Jahr fiel Verbot
Notausgang, der mit Tabus bricht: Ein Jahr ohne Verbot der Sterbehilfe
Der Verfassungsgerichtshof gab den Anstoß und hob das absolute Verbot der Beihilfe zum Suizid auf.
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Vor einem Jahr ist das Verbot der Beihilfe zum Suizid gefallen. Wer diese Möglichkeit nutzen will, muss ein strenges Prozedere abarbeiten. Nur wenige Personen haben das bisher gemacht.