Löhne steigen durchwegs stark

Kollektivvertragsabschlüsse heuer zwischen 7,3 und 9,3 Prozent

Die Metaller erhalten 7,4 Prozent mehr Lohn.
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Im Herbst pendelten sich die Lohnabschlüsse bei den Kollektivverträgen zwischen 7,3 und 9,3 Prozent ein. In vielen Branchen gibt es im kommenden Jahr auch einen Teuerungsausgleich.

Wien – In der vergangenen Lohnrunde lagen die Kollektivvertragsabschlüsse zwischen 7,3 und 9,3 Prozent. Für viele Beschäftigte gibt es laut dem aktuellen "KV-Newsletter" des ÖGB nächstes Jahr auch einen Teuerungsausgleich.

Die Metaller bekommen im Herbst 7,4 Prozent mehr Lohn, nachdem die Gewerkschaft 10,6 verlangt und die Arbeitgeber 4,1 geboten hatten. Die Eisenbahner einigten sich im Dezember auf 8 Prozent bzw. mindesten 480 Euro monatlich mehr. Im Handel steigen die Gehälter und Lehrlingsentschädigungen um mindestens 7 Prozent. Die Gewerkschaft hat auch versucht, KV-Verhandlungen, die erst im Frühjahr 2023 fällig sind, auf den Herbst 2022 vorzuziehen.

Für Beschäftigte in Brauereien und der Brauindustrie steigen die Gehälter und Zulagen bereits ab 1. Oktober 2022 rückwirkend um 7,4 Prozent. Zusätzlich gibt es eine Teuerungsprämie i.H.v. 75 Euro für Beschäftigte in Brauereien mit einem Produktionsvolumen über 360.000 hl pro Jahr, bzw. von 275 Euro in Brauereien unter einem Produktionsvolumen von 360.000 hl pro Jahr. In den großen Brauereien bleibt der 24.12. zudem arbeitsfrei.

Bei den Weinbaubetrieben erhöhen sich die Löhne mit 1. Jänner 2023 zwischen 8 und 8,2 Prozent, das monatliche Lehrlingseinkommen steigt um 8,15 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.841,62 Euro. Die Löhne in Textil- und Bekleidungsgewerbe sowie der Kürschner, Handschuhmacher und Gerber steigen mit Jänner jeweils um 8,1 Prozent, ebenso wie die Lehrlingseinkommen sowie die Zulagen, Zuschläge und Prämien in diesen Branchen. Denkmal-, Fassaden und Gebäudereiniger bekommen ab Jänner durchschnittlich 8,56 Prozent mehr Lohn.

Bei landwirtschaftlichen Betrieben steigen die Löhne ab Jänner 2023 in den Kategorien eins bis drei um 8,4 Prozent, in Kategorie vier um 8,1 Prozent. Die Lehrlingseinkommen steigen im Durchschnitt um 14,62 Prozent. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten künftig 500 Euro. Das Personal in der Kategorie Buschenschank bekommt um 8,4 Prozent mehr. Der neue Mindestlohn beträgt 1.665,28 Euro.

Im Forschungs-KV steigen KV-Gehälter, Ist-Gehälter und Zulagen mit Jänner um 7,51 Prozent. Auch eine Erhöhung der Lehrlingstabelle eins und zwei um 7,51 Prozent ist vorgesehen. Zudem haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung für den ersten Schultag eines Kindes beim Wechsel von Volksschule in eine weiterführende Schule. Einen Teuerungsausgleich soll es ebenfalls geben.

Die Löhne in der Malzindustrie steigen bereits mit erstem November 2022 um 7,5 Prozent, ebenso wie die kollektivvertraglichen und innerbetrieblichen Zulagen. Zudem gibt es eine Teuerungsprämie von 50 Euro. Der neue Mindestlohn beträgt 2.176,91 Euro. In der Stickereiwirtschaft steigen Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen mit Jänner um 8,15 Prozent, aufgerundet auf den nächsten ganzen Euro.

Bei den Reisebüros steigen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter samt allfälliger Reformbeträge und das Gehalt für Ferialangestellte mit Jänner um 7,6 Prozent. Alle vollzeitbeschäftigten Angestellten bekommen eine Teuerungsprämie von 35 Euro pro Monat, Teilzeitkräfte (inkl. geringfügig Beschäftigte) erhalten die Teuerungsprämie aliquot. Die Einkommen für Lehrlinge im ersten Lehrjahr steigen auf 700 Euro, im zweiten Lehrjahr auf 850 Euro, im dritten Lehrjahr auf 1.180 Euro und im 4. Lehrjahr auf 1.456 Euro. Lehrlinge erhalten eine Teuerungsprämie von 20 Euro pro Monat.

Die KV-Gehälter für Beschäftigte in Lichtspieltheatern steigen bereits mit erstem Dezember dieses Jahres um 9,3 Prozent, ebenso wie die Zulagen. Das neue Mindestgehalt beträgt 1.703,40 Euro. In der Kaffeemittelindustrie steigen die KV-Löhne und Lehrlingseinkommen bereits mit erstem November 2022 um 7,3 Prozent. Eine Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien im KV-Ausmaß ist ebenfalls vorgesehen. Der neue Mindestlohn beträgt 1.832,89 Euro. (APA)

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