Zu eng gefasst: VfGH wies Burgenlands Antrag zu Vollspaltenböden ab
Angefochtene Bestimmungen wurden nach einer Beschwerde geändert. Laut Höchstgericht hätte der Antrag aktualisiert werden müssen. Das Land prüft einen zweiten Anlauf.
Wien, Eisenstadt – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag eine Beschwerde der burgenländischen Landesregierung gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung zurückgewiesen. Der Antrag war unzulässig, weil zu eng gefasst, teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Die angefochtenen Bestimmungen seien nach Eingehen der Beschwerde vom Bund geändert worden, deshalb hätten auch die neuen Regelungen angefochten werden müssen. Das Land prüft nun einen zweiten Anlauf.
Bei Prüfungen aufgrund von Regierungsanträgen sei die Rechtslage zu dem Zeitpunkt ausschlaggebend, zu dem der VfGH entscheidet. Die Beschwerde beziehe sich jedoch auf die älteren Bestimmungen bei der Antragstellung, weshalb sie zurückgewiesen werden musste, erklärte das Höchstgericht.
Das Burgenland hatte beeinsprucht, dass Schweine in Ställen mit Vollspaltenböden ohne Einstreu und in kleinen Buchten gehalten werden dürfen. Einige Monate später wurden die angefochtene Tierhaltungsverordnung und das Tierschutzgesetz vom Bund geändert. Dabei wurden neue Haltungsstandards festgelegt und, dass die Haltung von Schweinen in Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich verboten ist, wenngleich die neuen Regelungen erst mit 1. Jänner 2040 in Kraft treten, betonte der VfGH.
Das Land Burgenland überlegt, erneut vor das Höchstgericht zu ziehen. Die Bundesregierung habe die Verfassungsklage mit einer Gesetzesänderung unterlaufen, betonte man vonseiten des Landes in einer Aussendung. Ein endgültiges Verbot der Vollspaltenböden trete aber erst 2040 in Kraft, wodurch die "im Sinne des Tierwohls strikt abzulehnende Praxis" weiter aufrecht bleibe. "Das Land vertritt nach wie vor die Position, dass die Vollspaltenböden-Haltung mit der in der Verfassung verankerten Staatszielbestimmung Tierschutz unvereinbar ist, und wird sich mit der herrschenden Situation nicht abfinden", hieß es. (APA)