Todesstrafe gegen Protestanten

Oberstes Gericht bestätigt weiteres Todesurteil im Iran, hebt eines auf

Bisher wurden im Iran zwei Demonstranten wegen ihrer Beteiligung an den anhaltenden Protesten hingerichtet.
© IMAGO/Allison Bailey

Gleichzeitig wurde das Todesurteil gegen einen iranisch-kurdischen Rapper revidiert. Saman J. soll nun erneut vor Gericht gestellt werden.

Teheran – Im Zusammenhang mit den systemkritischen Protesten im Iran ist ein Todesurteil gegen einen Demonstranten bestätigt worden. Nach Angaben der iranischen Justizbehörde hat das Oberste Gericht ein im vergangenen Monat gefälltes Todesurteil gegen einen 32-Jährigen am Samstag bestätigt. Dieser soll im November sechs Polizeikräfte überfahren haben. Dabei sei ein Polizist ums Leben gekommen, fünf seien verletzt worden, teilte die Behörde auf ihrer Webseite mit.

Gleichzeitig wurde das Todesurteil gegen einen iranisch-kurdischen Rapper vom Obersten Gericht revidiert. Saman J. war Angaben von UNO-Berichterstattern zufolge Ende Oktober zum Tode verurteilt worden, weil er in Liedern die Regierung kritisiert hatte. Das Urteil wurde einem Bericht auf der Webseite zufolge am Samstag aufgehoben. Nun soll der Rapper erneut vor Gericht gestellt werden.

Bisher wurden im Iran zwei Demonstranten wegen ihrer Beteiligung an den seit mehr als drei Monaten anhaltenden Protesten hingerichtet, darunter der Rap-Musiker Mohsen S. Beide wurden wegen "Kriegsführung gegen Gott" angeklagt. Gemäß islamischer Rechtsauffassung steht auf diese Anklage das Todesurteil. Laut iranischen Presseberichten stehen über 20 weitere Demonstranten auf der Todesliste der Justiz.

Im Zuge der Proteste sind laut iranischen Aktivisten und Menschenrechtsgruppen im Ausland über 500 Menschen ums Leben gekommen - hauptsächlich Demonstranten, aber auch Sicherheitskräfte. Mehr als 18.500 Demonstranten sollen demnach verhaftet worden sein. Der Iran hat diese Angaben nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert. Das brutale Vorgehen Teherans gegen die Demonstranten und insbesondere die beiden Hinrichtungen wurden im In- und Ausland verurteilt. (APA/dpa)

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