😷 Ausgefallene Events

Veranstalter müssen Gutscheine aus Corona-Zeit bar auszahlen

Symbolfoto.
© Magnus Lunay/Unsplash

Für ausgefallene Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltungen aus 2020 und dem ersten Halbjahr 2021 gibt es Geld zurück.

Wien – Gute Nachricht für Konsumentinnen und Konsumenten. Wer noch alte Gutscheine von Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltungen hat, die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, kann diese ab 1. Jänner 2023 in bar beim Veranstalter einlösen. "Veranstalter müssen die Gutscheine kostenlos bar auszahlen, wenn Konsument:innen das möchten", so die Arbeiterkammer am Dienstag laut einer Aussendung.

Konkret gilt das für ausgestellte Gutscheine aus 2020 und dem ersten Halbjahr 2021, wenn sie bis 31. Dezember 2022 nicht eingelöst werden. Das gilt auch, wenn es sich um eine aus dem Jahr 2020 oder dem ersten Halbjahr 2021 in das zweite Halbjahr 2021 oder das erste Halbjahr 2022 verschobene und dann erneut entfallene Veranstaltung handelt. Dafür hat die Arbeiterkammer HIER einen Musterbrief erstellt, den Verbraucherinnen und Verbraucher verwenden können.

Alle anderen Gutscheine können erst ab dem 1. Jänner 2024 in bar beim Veranstalter eingelöst werden - also jene, die aufgrund einer im zweiten Halbjahr 2021 oder im ersten Halbjahr 2022 entfallenen Veranstaltung ausgestellt wurden. (APA)