Scharfe Kritik von der FPÖ

Dornauer will bei Leerstandsabgabe „Gesetz einmal wirken lassen“

LHStv. Georg Dornauer (SPÖ).
© Thomas Böhm

LHStv. Georg Dornauer ist bei der Leerstandsabgabe für eine Evaluierung offen, die FPÖ fordert Entscheidungsfreiheit.

Innsbruck – Mit 1. Jänner sind in allen Tiroler Gemeinden so genannte „Leerstandsabgaben“ einzuheben. So will es das betreffende Gesetz, welches zugleich auch die Freizeitwohnsitzabgabe regelt. Wie berichtet, keimt in so mancher der 277 Kommunen nach wie vor Zweifel ob der praktischen Vollziehbarkeit dieser Abgabe auf. Einige haben das Land sogar zu diesbezüglichen Klarstellungen in der Gesetzesauslegung aufgefordert. Dass im Zuge dieser Abgabeneinführung mehr (leere) Wohnungen auf den Markt kommen, wie es die Intention des Landesgesetzgebers damit ist, daran scheint der Glaube in den Gemeinden und Städten ebenso enden wollend zu sein.

FP-Abgeordneter Alexander Gamper übt nun scharfe Kritik am Gesetz. Noch vor Kurzem habe ein Dringlichkeitsantrag auf Evaluierung des Gesetzes im Landtag keine Mehrheit erhalten. Gamper fordert nicht nur die Evaluierung des Gesetzes, sondern auch die Wahlfreiheit für die Gemeinden ein: „Es gibt Gemeinden, die keine der beiden Abgaben wollen, und das ist als solches zu akzeptieren, da es ohnehin eine Gemeindeabgabe ist.“ Daher sollten Freizeit- und Leerstandsabgabe auch gesetzlich voneinander getrennt werden.

LHStv. Georg Dornauer (SP), politisch in der schwarz-roten Landesregierung für die Wohnbauangelegenheiten zuständig, steht jedoch weiter hinter der Intention des Gesetzes: „Die war und ist richtig.“ Wissend, dass dies nur eine „von vielen kleinen Schrauben ist, an der das Land, die Gemeinden, aber auch der Bund zu drehen haben, wollen wir diesen Dampfer wieder auf Kurs bringen“. Dornauer sieht insbesondere die Hot-Spot-Gemeinden wie Seefeld oder Kitzbühel gefordert. Dennoch verschließt er sich nötigen Adaptierungen nicht, sollte es im Vollzug Probleme geben: „Lassen wir das Gesetz jetzt erst einmal wirken. Wenn nötig, bin ich aber für eine Evaluierung offen.“ Den angekündigten Erlass auf Fortführung der erhöhten „angemessenen Bau- und Grundkosten“ gemäß Wohnbauförderung habe er bereits unterzeichnet, so Dornauer: „Der ist ab sofort gültig.“