Verfahren eingestellt

Innsbrucker gab sich vor Polizei als „Franz von Assisi" aus

Innsbruck – Im August hatte sich ein Tiroler über ein 100-Euro-Strafmandant übermäßig aufgeregt und seinen Emotionen gegenüber der Polizei freien Lauf gelassen. So war der Mann vor der Landespolizeidirektion mit Kamerabrille (zu Beweiszwecken) erschienen und hatte dort getobt. Eine Verhaftung mit Gegenwehr war das Ergebnis, eine Diversion über 1000 Euro folgte am Landesgericht.

Die Bezahlung des Strafmandats, welches eigentlich Auslöser der ganzen „Tragödie“ gewesen war, blieb dem Innsbrucker nun aber letztlich erspart. Es war in Vollziehung des Landespolizeigesetzes ergangen, da der Mann sich bei einer Polizeikontrolle einst als „Franz von Assisi“ vorgestellt hatte und den Beamten partout nicht seinen Namen nennen wollte. Für dessen Anwalt Karl Hepperger noch lange kein Grund für die Anwendung einer Strafsanktion. Und so landete die gesamte Causa nach einem Einspruch und späterer Beschwerde gegen ein Straferkenntnis letztlich beim Landesverwaltungsgericht Tirol.

RA Hepperger: „Die gegenständliche Bestimmung des Landespolizeigesetzes darf nur angewendet werden, wenn es sich um einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit handelt. Wenn man sich also als Kaiser von China oder Franz von Assisi vorstellt, stellt dies natürlich nicht einen solchen strafbaren Verstoß dar.“ Das Gericht stellte das Verfahren zur Gänze ein. Hepperger: „Wäre der Mandant doch gleich gekommen und nicht erst mit Kamerabrille zur Polizei!“

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