Gegen Sex Darlehen herausgelockt: Ehepaar in Innsbruck vor Gericht
Innsbruck – Einen ungeplanten Verlauf nahm am Landesgericht der Prozess gegen ein wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagtes Ehepaar. Das Prozessthema kam der 42-Jährigen bereits bekannt vor. So war sie bereits 2022 zu 15 Monaten Haft – fünf davon unbedingt – verurteilt worden, da sie gutgläubigen Herren mit rührseligen Geschichten Geld über erbetene Darlehen herausgelockt hatte.
Zurückzahlen hätte die Frau das Geld freilich nie können. Und so verhielt es sich wohl auch bei dem nun anklagegegenständlichen Ex-Nachbarn, von dem sich die Frau 25.880 Euro „geborgt“ hatte. Ein (sehr) persönliches Naheverhältnis zum 72-Jährigen sollte die Geldflüsse gefördert haben.
Dies leugnete die Angeklagte erst im Prozess vor Richterin Helga Moser. Nach der Aussage des Seniors war es jedoch dreimal zu Geschlechtsverkehr gekommen. Den mitangeklagten Gatten überraschte dabei, dass dies auch einmal in der ehelichen Wohnung passiert sei. Der wiederum wurde von der Ehefrau vor der Polizei als Anstifter belastet. Dies nahm sie vor Richterin Moser zurück, worauf der Staatsanwalt die Anklage auf das Verbrechen der Verleumdung (bis fünf Jahre Haft) ausdehnte. Der Prozess musste vertagt werden, denn nun benötigt die Dame einen Anwalt.