Ministerium bremst bei Ersatz-Vergütung für Wirte
Nach Höchstgerichts-Urteil: Bund sieht Forderung nach Ersatz-Zahlungen für verwehrte Wirte-Entschädigung zu Pandemiebeginn kritisch.
Wien – Seit dem Höchstgerichtsurteil im vergangenen November steht fest: Den vielen Tiroler Wirten, die zu Pandemiebeginn im März 2020 von den Behörden mit Verweis auf das Epidemiegesetz zwangsgeschlossen wurden, stand eigentlich eine Vergütung für den Verdienstentgang zu, wie es das Epidemiegesetz vorsieht. Und zwar zumindest für den Zeitraum vom 17. bis 25. März 2020.
Dieses Urteil kommt nun allerdings nur jenen Wirten zugute, die damals auch gegen diese verwehrte Entschädigung Rechtsmittel eingelegt hatten, betonte der Tiroler Anwalt Christian Schöffthaler, der das Urteil erwirkt hatte. Sie können nun ihren Rechtsweg fortschreiten und damit nachträglich eine solche Vergütung einfordern. Alle jene hingegen, die sich damals mit dem Nein abfanden, schauen durch die Finger. Für diese Gastronomen hatte Schöffthaler daher für eine Art Ersatz-Entschädigung plädiert. ÖVP-Wirtschaftslandesrat LR Mario Gerber hatte angekündigt, mögliche Lösungswege zu prüfen, vielleicht als Tiroler Lösung. Erst aber sei in dieser Frage das für die damaligen Vergütungen zuständige Gesundheitsministerium am Zug.
Das Gesundheitsministerium (BMSGPK) von Minister Johannes Rauch (Grüne) winkt nun ab. Fazit: Jedem Wirt sei der Rechtsweg zugestanden und wer bei der damals unsicheren Rechtslage keine Beschwerde eingelegt bzw. geklagt hat, für den könne es nun auch keine Ersatz-Entschädigung geben. „Die Gewährung einer Entschädigung auch für solche Personen, die die Klärung dieser Rechtsfrage nicht selbst herbeigeführt haben, widerspricht dem österreichischen Rechtsschutzsystem“, lässt das Ministerium auf TT-Anfrage wissen: „Der Gewährung einer Entschädigung aus Anlass dieser höchstgerichtlichen Entscheidung steht das BMSGPK daher kritisch gegenüber.“ Verwiesen wird zudem auf diverse Covid-Hilfen, die laut Anwalt Schöffthaler aber nicht besagten Zeitraum umfassen. „Dass das Ministerium nur auf die allgemeine Rechtslage verweist und im Prinzip sagt, es hätte ja jeder einzelne der Tausenden Wirte klagen können, ist dünn“, sagt Schöffthaler: „Das ist ein großer Sonderfall und hier braucht es Sonderlösungen, damit man Unrecht wieder gutmacht.“ Schließlich finde man ja laufend Sonderlösungen für alles Mögliche. „Eine Lösung für diese eine März-Woche könnte sein: Alle Betroffenen, die leer ausgehen, können sich bei der Cofag (Corona-Hilfsfonds, Anm.) melden und erhalten was. Denn hier geht es um die Frage: Wenn staatliches Unrecht geschieht, sollte der Staat bemüht sein, dieses auszugleichen.“ Eine mögliche Amtshaftungsklage stehe weiterhin im Raum. „Sollte es keine Lösung geben, vielleicht auch durch das Land, denke ich, wird es einen Wirt geben, der eine Amtshaftung durchzieht.“